Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist eine andere Bezeichnung für Bankrott. Zahlungsunfähigkeit kann sowohl eine Privatperson, ein Unternehmen oder einen Staat treffen. Eine zahlungsunfähige natürliche oder rechtliche Person kann laufende Kosten, Rechnungen über eigene Einnahmen und eigenes Kapital nicht mehr bezahlen und in der Regel auch keinen Kredit (mehr) aufnehmen. Droht jemandem die Zahlungsunfähigkeit kann bzw. muss die Person Insolvenz anmelden, dessen Ziel die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist. Bei der Abwendung einer Insolvenz durch rettende Maßnahmen bzw. Einigungen mit den Gläubigern oder der Abwicklung der Insolvenz hilft ein Insolvenzverwalter. Ein Insolvenzverfahren endet in der Regel damit, dass die Ansprüche der Gläubiger eingelöst wurden und eine Restschuldbefreiung vereinbart wird. ]]>

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