Grunderwerbsteuer

Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück im Inland gekauft, fällt eine steuerliche Abgabe, die so genannte Grunderwerbsteuer, an. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Grunderwerbssteuergesetz. Der Steuersatz beträgt derzeit 3,5% der Bemessungsgrundlage. Diese entspricht meist dem Gesamtkaufpreis der Immobilie ohne Inventar. Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer an das Finanzamt zu entrichten, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben und das Rechtsgeschäft zur Übertragung des Grundstücks notariell beglaubigt ist. Erst bei Begleichung der Grunderwerbssteuer kann der Käufer als neuer Eigentümer seinen Besitz im Grundbuch eintragen lassen. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache, so dass die Bundesländer die Steuern einbehalten und ggf. an die Kommunen weiterleiten. Es ist zu beachten, dass die Grunderwerbssteuer vom Käufer in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. ]]>

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