Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifvertragsparteien, den Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften, geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten sowie Inhalte, Beschäftigungskonditionen des Arbeitsverhältnisses, u.a. die Höhe von Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch und die Laufzeit des Vertrags. In Deutschland gilt die Tarifautonomie, das bedeutet, dass Tarifverträge von den Parteien allein ausgehandelt werden dürfen. Es gibt verschiedenen Arten von Tarifverträgen. Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen festgehalten, z.B. über Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen. Mit den Vergütungstarifverträgen wird die Höhe des Arbeitsentgeltes festgehalten, daher heißen sie oft auch Lohn- und Gehaltstarifverträge. Werden Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht ebenfalls in diesem Vertrag festgeschrieben, sind sie Inhalt von separaten Verträgen. Außerdem gibt es den Flächentarifvertrag. Er gilt in der Regel für ein Bundesland, also ein regional begrenztes Gebiet. Tarifverträge basieren auf dem Tarifrecht. Dabei wird davon ausgegangen, dass Verhandlungen zwischen gleichstarken Partnern stattfinden, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind also gleichgestellt und erhalten beide den gleichen Schutz. Dies unterscheidet Tarifverträge von z.B. betrieblichen Bündnissen, die von einem Kräfteungleichgewicht ausgehen und den Arbeitnehmer unter besonderen Schutz stellen. Das Tarifrecht ermöglicht zudem eine schnelle und flexible Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ohne starke Einmischung des Staates. Ist ein Tarifvertrag abgeschlossen, gilt er unmittelbar und zwingend. Das bedeutet, dass die Geltung des Vertrags nicht auch noch vertraglich festgehalten werden muss und dass alle (vorherigen) Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind. Abweichungen von den Tarifnormen sind nur gültig, wenn dies durch eine Öffnungsklausel festgeschrieben ist. Eigentlich gilt der Tarifvertrag nur für Mitglieder der Tarifparteien, d.h. den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass der Vertrag auch für die Mitarbeiter gilt, die nicht Mitglieder der Gewerkschaft sind. Durch diese Gleichstellung will der Arbeitgeber verhindern, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize für den Eintritt in eine Gewerkschaft zu schaffen. Tritt eine Vertragsseite aus dem Tarifvertrag aus, wird dieser nicht sofort ungültig, sondern erst, wenn eine der Parteien den Vertrag kündigt. Allerdings gelten die Arbeitsbedingungen, die am Ende des Tarifvertrags gegolten haben, auch nach der Kündigung weiter, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ende des Tarifvertrags erlischt außerdem die Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen sind wieder erlaubt. Diese sind in der Laufzeit des Tarifvertrags nicht zulässig, die Arbeitgeber dürfen keinen Gebrauch von der Aussperrung machen, die Gewerkschaften dürfen nicht streiken. Alle Tarifverträge werden im Tarifregister dokumentiert. Diese sind öffentlich von jedermann einsehbar.]]>

Tarifgehalt

Das Tarifgehalt wird im Tarifvertrag, einem zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Arbeitsvertrag, festgelegt. In der Regel wird dabei zwischen zwei Tarifverträgen unterschieden. Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, zu Zusatzleistungen, zu Arbeitszeitausgleich und zu Kündigungsfristen festgehalten. Der Gehaltstarifvertrag ist spezieller und regelt die Vergütung der Mitarbeiter. Im Gehaltstarifvertrag werden die Mitarbeiter nach einzelnen Lohngruppen, entsprechend ihrer Leistungen, zugeteilt. Bei der Errechnung des Gehalts spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle z.B. die Anzahl der Dienstjahre des Einzelnen, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Berufserfahrung. So können Löhne und Gehälter innerhalb eines Betriebes auch für die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten variieren. Ist der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend, gilt das vereinbarte Tarifgehalt als Mindestarbeitsentgelt. Nach unten darf der Arbeitgeber nicht abweichen, Überschreitungen sind allerdings zulässig. Der Austritt aus einem Tarifvertrag kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern durch Kündigung vollzogen werden. ]]>

Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag ist eine Form des Tarifvertrags und besteht zwischen zwei Tarifparteien, d.h. er wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen.

Im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltstarifverträgen enthalten Manteltarifverträge allgemeinere Regelungen, die oft für eine breite Gruppe gelten, so z.B. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) hervorging. Das bedeutet, Tarifverträge enthalten keine spezielle Vergütungshöhe und keine Eingruppierung der Arbeitnehmer in bestimmte Entgeltstufen, sondern Einstellungsvoraussetzungen und Kündigungsbedingungen, Arbeitszeitregelungen, Zuschlagshöhen für Schicht- und Nachtarbeit, Regelungen zum Urlaubsanspruch, zu Krankmeldungen und Lohnfortzahlungen bei Krankheitsfall sowie Vereinbarungen zu vermögenswirksamen Leistungen, Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitarbeiter und Rationalisierungsschutz.

Manteltarifverträge haben zum Teil keine Laufzeitangaben, gelten aber in der Regel deutlich länger als Lohn- und Gehaltstarifverträge.

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Gehaltstarifvertrag

Ein Gehaltstarifvertrag ist, genau wie der Lohntarifvertrag, eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht. Im Manteltarifvertrag sind in der Regel allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis festgeschrieben, z.B. Regeln zu Urlaub, Krankheit und Kündigung. Der Gehaltstarifvertrag und der Lohntarifvertrag beinhalten die Höhe der Löhne und Gehälter für einen bestimmten Geltungsbereich und gelten in der Regel deutlich kürzer als ein Manteltarifvertrag. Bei Tariflöhnen handelt es sich um Mindestlöhne, die zwar über- aber nicht unterschritten werden dürfen. Um die Löhne und Gehälter festzulegen, werden in einem Arbeitsbewertungsverfahren je nach Anforderungsniveau bestimmte Lohn- bzw. Vergütungsgruppen gebildet und die Höhe des Entgelts für die jeweiligen Gruppen festgelegt. Kriterien für diese Gruppen sind u.a. Berufsjahre oder Betriebszugehörigkeit. Der einzelne Arbeitnehmer wird in eine dieser Einteilungen eingruppiert. Bei dieser Eingruppierung ist der Betriebsrat zu beteiligen.]]>

G – Gehaltsabrechnung, Gehaltslisten, Gehaltsplaner, Gehaltsumwandlung – Gehalts-Lexikon

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