Gehaltstarifvertrag

Ein Gehaltstarifvertrag ist, genau wie der Lohntarifvertrag, eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht. Im Manteltarifvertrag sind in der Regel allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis festgeschrieben, z.B. Regeln zu Urlaub, Krankheit und Kündigung. Der Gehaltstarifvertrag und der Lohntarifvertrag beinhalten die Höhe der Löhne und Gehälter für einen bestimmten Geltungsbereich und gelten in der Regel deutlich kürzer als ein Manteltarifvertrag. Bei Tariflöhnen handelt es sich um Mindestlöhne, die zwar über- aber nicht unterschritten werden dürfen. Um die Löhne und Gehälter festzulegen, werden in einem Arbeitsbewertungsverfahren je nach Anforderungsniveau bestimmte Lohn- bzw. Vergütungsgruppen gebildet und die Höhe des Entgelts für die jeweiligen Gruppen festgelegt. Kriterien für diese Gruppen sind u.a. Berufsjahre oder Betriebszugehörigkeit. Der einzelne Arbeitnehmer wird in eine dieser Einteilungen eingruppiert. Bei dieser Eingruppierung ist der Betriebsrat zu beteiligen.]]>

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