Arbeitskleidung

In manchen Berufen ist das Tragen einer vorgeschriebenen Arbeitskleidung verpflichtend.

Beispiele sind die Schutzkleidung, die zur Sicherheit des Arbeitnehmers getragen werden muss, oder Uniformen. Diese dienen der Darstellung der Gruppen- oder Firmenzugehörigkeit, wie es beispielsweise in der Service- oder Gastronomiebranche üblich ist.

Diese Arbeitskleidung wird in den meisten Fällen von den Betrieben zur Verfügung gestellt und auch dort gereinigt.

Wenngleich in manchen Branchen gewisse Kleidervorschriften bestehen, beispielsweise das Tragen eines Anzugs, fällt dies jedoch nicht unter den Begriff Arbeitskleidung.

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