Insbesondere bei der Vergabe von Krediten oder Verträgen mit einer langen Laufzeit ist es für den Kreditgeber wichtig, die Bonität, d.h. die Kreditwürdigkeit eines Kunden, genau zu prüfen. So sollen Zahlungsrisiken verhindert werden.
Entsprechende Informationen kann der Kreditgeber selbst bei der Schufa einholen. Dies setzt die Einverständniserklärung des Antragsstellers voraus. Zudem besteht für den Kreditgeber die Möglichkeit, das Angebot einer Rating-Agentur zu nutzen, die die Bonitätsprüfung vornimmt.
Die Schufa erteilt Auskunft über alle Daten, die bei der Bonitätsprüfung von Belang sind. Dazu zählen neben Name, Adresse, Bankverbindung auch die Kontrolle aller Kredite, die der Antragssteller bisher aufgenommen hat. Vermerkt ist ebenso, ob es hierbei zu Zahlungsunregelmäßigkeiten gekommen ist. Ein solcher Vermerk wirkt sich negativ auf die Bonität des Antragstellers aus, so dass dem Anliegen ggf. nicht entsprochen wird.
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