Arzthelferin

Berufsbild Arzthelferin Arzthelferin ist die veraltete Bezeichnung für das Berufsbild einer Medizinischen Fachangestellten (MFA). 2006 trat eine neue Ausbildungsordnung in Kraft, in dessen Zuge auch die Berufsbezeichnung Arzthelferin abgeschafft und zur Medizinischen Fachangestellten umgewandelte wurde. Unter diesem Begriff finden sich alle Informationen zum Berufsbild, zu den Aufgaben und der Ausbildung.

Ausbildung Arzthelferin

Seit 2006 existiert die Bezeichnung zur Arzthelferin nicht mehr. Die Benennung des Berufsbildes wurde in Medizinische Fachangestellte (MFA) geändert. Unter dem korrekten Begriff Medizinische Fachangestellte finden sich alle Informationen zu der dreijährigen Ausbildung.]]>

Medizinische Fachangestellte

Berufsbild Medizinische Fachangestellte Medizinische Fachangestellte (MFA) arbeiten an der Schnittstelle zwischen Medizin und Verwaltung und sind nicht nur in Arztpraxen aller Fachrichtungen beschäftigt, sondern auch in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, betriebsärztlichen Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten und medizinischen oder pharmazeutischen Forschungseinrichtungen. Medizinische Fachangestellte betreuen PatientInnen vor, während und nach den Behandlungen. Sie assistieren ÄrztInnen bei der Untersuchung, Therapie und Beratung von PatientInnen. Das bedeutet u.a. dass sie Behandlungen vorbereiten, bei chirurgischen Eingriffen assistieren, Verbände wechseln und für die Pflege von Instrumenten verantwortlich sind. Außerdem werden Medizinische Fachangestellte in der Bedienung und Wartung von medizinisch-technischen Geräten zu Diagnostik und Therapie eingesetzt. Diese Tätigkeiten sind insbesondere in Laboren und Forschungseinrichtungen zentrale Arbeitsbereiche. > Gehalt als Medizinische-Fachangestellte (MFA) Neben diesen medizinisch-therapeutischen Aufgaben sind Medizinische Fachangestellte für alle organisatorischen und verwaltungstechnischen Arbeiten verantwortlich. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen z.B. Terminmanagement, Behandlungsdokumentation, Rechnungswesen, Buchführung und Materialbestellung. Die Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte erfordert nicht nur das notwendige medizinische Wissen, sondern ebenfalls Kenntnisse modernster Bürokommunikation. Einerseits sind Medizinische Fachangestellte in der Assistenz von Patientenbehandlung ausgebildet. Andererseits sind Medizinische Fachangestellte zuständig für Verwaltung, Organisation und Kommunikation am Arbeitsplatz, was bedeutet, dass sie Experten des Büromanagement sein müssen. Dies erfordert zudem ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und Kontaktfreudigkeit sowie die Fähigkeit, in kürzester Zeit zwischen verschiedenen Arbeitsaufgaben wechseln zu können.

Ausbildung Medizinische Fachangestellte

Mit der Reformierung der Ausbildungsordnung für das Berufsbild der Arzthelferin wurde die neue Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte geschaffen. Voraussetzungen für eine Ausbildung sind mindestens ein Hauptschulabschluss, abhängig vom Ausbildungsträger kann jedoch auch die Mittlere Reife gefordert werden. Die Ausbildung ist dual organisiert, was bedeutet, dass der theoretische Teil der Ausbildung in der Berufsschule erfolgt und der praktische Teil im Ausbildungsbetrieb. Dies ist in der Regel eine Arztpraxis. Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre, kann allerdings auch auf zweieinhalb oder zwei Jahre verkürzt werden und ist in zwei Zeitblöcke von 18 Monate geteilt. In deren Mitte findet die Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung ist in eine mündlich-praktische Prüfung sowie eine schriftliche Prüfung in den Fächern Behandlungsassistenz, Betriebsverwaltung und Betriebsorganisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde gegliedert.

Weiterbildung Medizinische Fachangestellte

Nach zweijähriger Berufsausübung können sich Medizinische Fachangestellte zu Fachwirten für ambulante medizinische Versorgung weiterbilden lassen. Die Berufsbezeichnung Fachwirtin für medizinische ambulante Versorgung hat den bis 2008 gültigen Begriff Arztfachhelferin abgelöst. Die Weiterbildung wird von Ärztekammern angeboten und kann in verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich Medizinische Fachangestellte als Techniker für Medizintechnik oder Betriebswirte im Gesundheitsbereich aus- bzw. weiterbilden.]]>

Krankenkassen

Krankenkassen sind Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Krankenkassen zahlen einen großen Teil der durch eine Erkrankung entstehenden Kosten, also etwa Arztbesuche, Medikamente oder Therapien. Bei einer längeren Erkrankung zahlen die Krankenkassen zudem Krankengeld. In Deutschland wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen richten sich an der Höhe des Einkommens des Versicherten aus, in der Regel sind alle Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gesetzlich krankenversichert. Die Zahlungen der Krankenkassenbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. Gesetzliche Krankenversicherungen haben den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Sie haben sich meist historisch aus bestimmten Berufsständen entwickelt, so dass zwischen den folgenden Krankenkassen unterschieden wird: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft. Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, so dass sie ihre Beitragshöhen nach den notwendigen Ausgaben richten. Sie dürfen dabei keine Altersrückstellungen oder Rücklagen durch medizinischen Fortschritt machen. Privat krankenversichern können sich diejenigen Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. In der Regel sind die Leistungen privater Krankenkassen umfangreicher als die der gesetzlichen. Der Wechsel zwischen den Krankenkassen ist nicht unproblematisch, so kann jemand z.B. aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse nur zurückkehren, wenn der die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat und sein Gehalt unter der Grenze der Versicherungspflicht liegt. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflege-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.]]>