Weiterbildungskosten

Findet eine Fort- oder Weiterbildung innerhalb eines Unternehmens statt, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Auch bei externen Maßnahmen muss der Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten in vielen Fällen nicht alleine tragen, sondern sie werden vom Arbeitgeber übernommen. Die erstatteten Kosten sind steuerfrei. Übernimmt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten allerdings nicht, müssen sie steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kann der Steuerpflichtige die Weiterbildungskosten als Werbungskosten, als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit absetzen. Damit das Finanzamt die Weiterbildungskosten als Werbungskosten anerkennt, müssen der Steuererklärung eine detaillierte Kostenaufzählung sowie ein Darlegung des beruflichen Zusammenhangs und eine Freistellung von der beruflichen Tätigkeit oder eine Zustimmung des Arbeitgebers vorliegen. Als Weiterbildungskosten gelten z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Kopierkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten. Liegt die Weiterbildungsstätte nicht in der Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, werden außerdem die Reisekosten übernommen.]]>

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