Weiterbildungskosten

Findet eine Fort- oder Weiterbildung innerhalb eines Unternehmens statt, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Auch bei externen Maßnahmen muss der Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten in vielen Fällen nicht alleine tragen, sondern sie werden vom Arbeitgeber übernommen. Die erstatteten Kosten sind steuerfrei. Übernimmt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten allerdings nicht, müssen sie steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kann der Steuerpflichtige die Weiterbildungskosten als Werbungskosten, als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit absetzen. Damit das Finanzamt die Weiterbildungskosten als Werbungskosten anerkennt, müssen der Steuererklärung eine detaillierte Kostenaufzählung sowie ein Darlegung des beruflichen Zusammenhangs und eine Freistellung von der beruflichen Tätigkeit oder eine Zustimmung des Arbeitgebers vorliegen. Als Weiterbildungskosten gelten z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Kopierkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten. Liegt die Weiterbildungsstätte nicht in der Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, werden außerdem die Reisekosten übernommen.]]>

Weiterbildung

Weiterbildung- und Erwachsenbildung sind Bestandteile der Erziehungswissenschaft, die sowohl Theorien als auch praktische Konzepte für das Lernen von und mit Erwachsenen entwickelt. Weiterbildung zielt auf die Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen eines Erwachsenen. Bei der Weiterbildung unterscheidet man zwischen der beruflichen Weiterbildung, der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie dem informellen und lebenslangen Lernen. Immer bedeutender wird auch die Weiterbildung über das Internet, das so genannte e-Learning. Die Formen der Weiterbildung unterscheiden sich. Weiterbildung kann in Seminaren, innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens, computergestützt oder selbstständig stattfinden. Institutionen der bzw. Träger von Weiterbildung sind z.B. Volkshochschulen, Abendschulen, Akademien, Bildungszentren, private oder betriebliche Bildungseinrichtungen oder gewerkschaftliche oder kirchliche Institutionen. In einigen Fällen werden die Kosten für eine Weiterbildung übernommen. Handelt es sich z.B. um interne Weiterbildungen oder Fortbildungen in einem Unternehmen oder Betrieb, zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten. Auch externe Weiterbildungen werden häufig vom Arbeitgeber erstattet und sind dann steuerfrei. Bekommt ein Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen dem Finanzamt eine Aufstellung aller Kosten sowie eine Begründung für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen. Fehlt eine detailliert Einzelaufzählung der Kosten, kommt die Werbungskostenpauschale zum Einsatz. Auskünfte über Weiterbildung, Informationen über das Angebot, die Bildungswege und die Fördermöglichkeiten geben kommunale Beratungsstellen, die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammern.]]>

W – Weiterbildung, Weiterbildungskosten, Werbungskosten, Werbungskostenpauschale – Gehalts-Lexikon

  • Wohngeld
  • Wohngebäudeversicherung
  • WKN
  • Wertpapierkennnummer
  • Wertpapiere
  • Werbungskostenpauschale
  • Werbungskosten
  • Weiterbildungskosten
  • Weiterbildung
  • Weihnachtsgeld
  • Wehrdienst
  • Wechsel der Steuerklasse
  • ]]>