Weiterbildung

Weiterbildung- und Erwachsenbildung sind Bestandteile der Erziehungswissenschaft, die sowohl Theorien als auch praktische Konzepte für das Lernen von und mit Erwachsenen entwickelt. Weiterbildung zielt auf die Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen eines Erwachsenen. Bei der Weiterbildung unterscheidet man zwischen der beruflichen Weiterbildung, der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie dem informellen und lebenslangen Lernen. Immer bedeutender wird auch die Weiterbildung über das Internet, das so genannte e-Learning. Die Formen der Weiterbildung unterscheiden sich. Weiterbildung kann in Seminaren, innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens, computergestützt oder selbstständig stattfinden. Institutionen der bzw. Träger von Weiterbildung sind z.B. Volkshochschulen, Abendschulen, Akademien, Bildungszentren, private oder betriebliche Bildungseinrichtungen oder gewerkschaftliche oder kirchliche Institutionen. In einigen Fällen werden die Kosten für eine Weiterbildung übernommen. Handelt es sich z.B. um interne Weiterbildungen oder Fortbildungen in einem Unternehmen oder Betrieb, zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten. Auch externe Weiterbildungen werden häufig vom Arbeitgeber erstattet und sind dann steuerfrei. Bekommt ein Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen dem Finanzamt eine Aufstellung aller Kosten sowie eine Begründung für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen. Fehlt eine detailliert Einzelaufzählung der Kosten, kommt die Werbungskostenpauschale zum Einsatz. Auskünfte über Weiterbildung, Informationen über das Angebot, die Bildungswege und die Fördermöglichkeiten geben kommunale Beratungsstellen, die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammern.]]>

Bundesagentur für Arbeit – BA

Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA oder auch Arbeitsagentur genannt, ist Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mit Hauptsitz in Nürnberg. Finanziert wird das Verwaltungsorgan durch die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung.

Zu den bekanntesten Leistungen zählt die Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld des arbeitsuchenden Antragstellers. Zu den zentralen Zielen zählt darüber hinaus die Bemühung um eine Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sowie Beratung. Insbesondere die Berufsberatung für Jugendliche in den Berufsinformationszentren sowie die Arbeitsmarktberatung für Arbeitsuchende oder Wiedereinsteiger nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein.

In diesem Zusammenhang wird Unterstützung in Form von Ausbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Auch Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen mit finanzieller Unterstützung rechnen. Auch die Beobachtung und Analyse der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gehört zu ihren Aufgaben. So wird beispielsweise monatlich eine Statistik veröffentlicht, in der die Nachfrage von Arbeitskräften ausgewertet wird.

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