Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer bezeichnet die anfallende Steuer auf ein Erbe, also einen Vermögenserwerb von Todes wegen. Die Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Zu beachten ist, dass nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes versteuert wird, sondern bei dem tatsächlichen Erwerb des jeweiligen Erben anknüpft. Somit bestehen für verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Steuerfreibeträge. Seid dem 01.01.2009 traten zahlreiche Reformen der Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen von der Erbschaftssteuer sind das Barvermögen, Wertpapiere sowie vermietete Immobilien. Steuerfrei sind dagegen bis zu einem jeweils festgelegten Betrag Hausrat, Wäsche, Kleidung und bewegte Gegenstände. So werden die Freibeträge für nahe Angehörige angehoben. Hier profitieren insbesondere die Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den Reformen. Nach dem neuen Recht bleibt das selbstgenutzte Familienheim für den Ehepartner und die Kinder steuerfrei, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten werden. ]]>

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II / ALG II ⇒ Hartz IV

 

Das Arbeitslosengeld II wurde 2005 eingeführt und löste die bis dahin bestehende Arbeitslosenhilfe ab, wobei die Sozialhilfe in diese Leistung integriert wurde. Das Arbeitslosengeld II ist auch unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt, da die Umstrukturierung im Zusammenhang mit den Hartz-Reformen vollzogen wurde.

Das Arbeitslosengeld II soll den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige sichern, die keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I geltend machen können. Die Leistungen von Arbeitslosengeld II richten sich nach dem Bedarf und der persönliches Situation des Antragsstellers und der Familienangehörigen. Grundlage für die Berechnung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Regelsatz, der derzeit bei 351 € liegt und zur Deckung des Bedarfs des täglichen Lebens gedacht ist, wie Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel usw. Für weitere Personen oder Kinder, die in dem Haushalt leben, werden weitergehende Regelsätze erhoben.

Grundsätzlich gilt, dass dem Antragsteller jede Art der Arbeit zugemutet werden kann, da ihm sonst eine Kürzung der Leistungen droht.

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