Die Riester-Rente ist staatlich gefördert. Es handelt sich bei ihr um eine vom Staat durch Zulagen geförderte Form der freiwilligen privaten Altersvorsorge. Zur staatlichen Förderung sind die folgenden Personengruppen berechtigt:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Landwirte, die rentenpflichtversichert sind
- Geringfügig Beschäftigte
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende für die ersten drei Jahre des Kindes
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz IV
- Bezieher von Krankengeld
- Personen, die nicht erwerbsmäßig in der Pflege beschäftigt sind (z.B. Pflege einer Angehörigen)
- Erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
- Vorruheständler, die pflichtversichert waren
- Ehepartner von Riester-Renten-Berechtigten
- Beamte, Richterinnen und Soldaten, wenn diese von der Versicherungspflicht befreit sind.