Pauschalsteuer

Der Begriff Pauschalsteuer wird dreifach verwendet: Er bezeichnet eine Kopfsteuer, eine Einheitssteuer und die Lohnsteuerpauschalierung. Mit Kopfsteuer wird eine Steuer bezeichnet, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen Steuersatz zahlt. Bei dieser Art der Steuererhebung wird nicht zwischen Einkommen, Lohnsteuerklassen, Familienstand, Leistungsfähigkeit oder anderen Kriterien der persönlichen Verhältnisse unterschieden. Die Einheitssteuer wird auch Flat Tax genannt. Sie bezeichnet einen einheitlichen Einkommenssteuersatz. Da der Steuersatz konstant ist, gleicht er dem Grenzsteuersatz. Um auch bei nicht sehr hohem Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen, ist die Einheitssteuer verbunden mit dem Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen. Länder, die eine Einheitssteuer erheben, sind z.B. Bulgarien, Lettland und Russland. Auch die Lohnsteuerpauschalierung wird als Pauschalsteuer bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein Vereinfachungsverfahren des deutschen Lohnsteuerrechts. In bestimmten Fällen ist eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer zugelassen. Da die Erhebung der Lohnsteuer für den Arbeitgeber mit Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, ist die pauschale Erhebung der Lohnsteuer eine Vereinfachung. Gleichzeitig kann diese Pauschalsteuer einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen, nämlich dann, wenn dieser nicht nur von einem Arbeitgeber sein Einkommen erzielt, sondern verschiedene Einkünfte hat. ]]>

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