Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung ist die Entgeltabrechnung über den Lohn bzw. das Gehalt, was dem Arbeitnehmer monatlich ausgezahlt wird. Gehaltsabrechnungen erfolgen schriftlich und werden monatlich entweder per Post oder persönlich an den Arbeitnehmer gegeben. Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Gehaltsabrechnung kann der Arbeitnehmer einsehen, wie viele Steuer- und Sozialversicherungsabzüge vom Bruttolohn vorgenommen wurden und wie hoch der Nettolohn ausfällt. Abgezogen werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteile an Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch mögliche vermögenswirksame Leistungen oder Zuschüsse sowie Zahlungen in eine Pensionskasse werden aufgezählt. Gleiches gilt für Zahlungen von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Gehaltsabrechnung stellt also eine genaue Gehaltsberechnung dar. Auch die Folgenden Informationen lassen sich in einer Gehaltsabrechnung finden: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, seine Versicherungsnummer, die Steuerklasse, mögliche Kinderfreibeträge sowie das Datum des Beschäftigungsbeginns. Außerdem ist der Zahlungsweg des Arbeitsentgelts aufgeführt, z.B. als Überweisung auf ein Girokonto. Die Gehaltsabrechnung gilt als Nachweis über das Einkommen und muss zwar der Einkommensteuererklärung nicht beigelegt werden, aber z.B. vorgelegt werden, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte.]]>