Steuer-Oasen

Länder, die keine oder nur geringe Steuern auf Einkommen und Vermögen erheben, gelten als Steuer-Oasen. Diese Länder locken ausländisches Kapital nicht nur durch den niedrigen oder nicht-existenten Steuersatz, sondern ebenfalls durch eine liberale Wirtschaftspolitik und das gut gehütete Bankgeheimnis an. Das Ziel der Nutzung einer Steuer-Oase ist es, möglichst keine oder nur geringere Steuern auf Einkommen und Vermögen, was in Ländern mit einem normalen oder hohen Steuersatz erzielt wird, zu zahlen. Privatpersonen können Steuer-Oase nutzen, indem sie ihren Wohnsitz in das entsprechende Land verlagern. Auch Unternehmen können Steuer-Oasen nutzen, z.B. wenn sie eine Tochterfirma im Land mit niedrigem Steuersatz gründen oder Investitionen in Hochsteuerländern mit Krediten aus Töchterunternehmen im Niedrigsteuerland finanzieren. Darüber, welches Land als Steuer-Oase gilt, gibt es kein einheitliche Meinung. Neben anderen Ländern werden aber die folgenden in vielen Quellen genannt: Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Bahrein, Bolivien, Cookinseln, Dubai, Honkong, Irland, Jordanien, Liberia, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Panama, Schweiz, St. Lucia, Tonga, Vanuatu, Zypern. ]]>

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz gibt den höchsten Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen einer Person an. Er wird bei der Einkommensteuer ermittelt. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent und wird auch Reichensteuer genannt. Hat jemand ein Einkommen von mehr als 250.400 Euro im Jahr (für Verheiratete gilt eine Einkommensgrenze von 500.800 Euro), kommt der Spitzensteuersatz zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf den Betrag, der die genannte Grenze von 250.400 Euro bzw. 500.800 Euro überschreitet, 45 Prozent Einkommensteuer erhoben wird. Nicht das gesamte Einkommen ist also steuerpflichtig, sondern Rechungsgrundlage ist der Betrag, der die festgelegte Grenze überschreitet. Wie in allen anderen Fällen auch, meint Einkommen hier nicht das Bruttogehalt, sondern den Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt. Zudem haben auch Großverdiener die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und anderes bei der Steuererklärung geltend zu machen. Obwohl der Spitzensteuersatz immer wieder, insbesondere unter dem populistischen Begriff Reichensteuer in der Politik diskutiert wird, muss beachtet werden, dass er seit Jahren kontinuierlich sinkt. So betrug er z.B. 1998 noch 53 Prozent. ]]>

Pensionszusage

Mit einer Pensionszusage erfolgt eine Zusage auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit. Die Pensionszusage ist ein Ruhestandsmodell. Die Beiträge werden nicht, wie sonst üblich, in eine Versicherung eingezahlt, sondern verbleiben im Unternehmen, das die Beträge auch nutzen kann, um seine Liquidität nachzuweisen. Damit die Pensionszusage und damit die Altersvorsorge auch für den Fall gesichert ist, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, werden die Beiträge über einen Pensionssicherungsverein gesichert. Wird ein Unternehmen verkauft, wird dem Arbeitnehmer die Übernahme seiner Pensionszusage mit einer Abfindung attraktiv gestaltet. Wird ein Ablösebetrag gezahlt, um sich von einer Zusage zu entbinden, unterliegt der Ablösebetrag einem ermäßigtem Steuersatz für den Arbeitnehmer. Sind in eine Pensionszusage umsatzabhängige Tantiemen eingeflossen, führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine Pensionszusage gilt dann als Gewinnausschüttung, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sie vor Ablauf der Probezeit erhält oder bei einer Unternehmensneugründung (noch) keine Erkenntnisse über Ertragsaussichten vorliegen. Wird eine Pensionszusage erteilt, kann der Arbeitnehmer dafür auch eine Pensionsrückstellung bilden. ]]>

Pauschalsteuer

Der Begriff Pauschalsteuer wird dreifach verwendet: Er bezeichnet eine Kopfsteuer, eine Einheitssteuer und die Lohnsteuerpauschalierung. Mit Kopfsteuer wird eine Steuer bezeichnet, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen Steuersatz zahlt. Bei dieser Art der Steuererhebung wird nicht zwischen Einkommen, Lohnsteuerklassen, Familienstand, Leistungsfähigkeit oder anderen Kriterien der persönlichen Verhältnisse unterschieden. Die Einheitssteuer wird auch Flat Tax genannt. Sie bezeichnet einen einheitlichen Einkommenssteuersatz. Da der Steuersatz konstant ist, gleicht er dem Grenzsteuersatz. Um auch bei nicht sehr hohem Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen, ist die Einheitssteuer verbunden mit dem Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen. Länder, die eine Einheitssteuer erheben, sind z.B. Bulgarien, Lettland und Russland. Auch die Lohnsteuerpauschalierung wird als Pauschalsteuer bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein Vereinfachungsverfahren des deutschen Lohnsteuerrechts. In bestimmten Fällen ist eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer zugelassen. Da die Erhebung der Lohnsteuer für den Arbeitgeber mit Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, ist die pauschale Erhebung der Lohnsteuer eine Vereinfachung. Gleichzeitig kann diese Pauschalsteuer einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen, nämlich dann, wenn dieser nicht nur von einem Arbeitgeber sein Einkommen erzielt, sondern verschiedene Einkünfte hat. ]]>

Mutterschaftsgeld

Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten in der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Schwangere, die zu Beginn des Mutterschutzes gesetzlich krankenversichert sind und zugleich mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Alternativ steht die Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber zahlt aufgrund des Mutterschutzes jedoch kein Arbeitsentgelt. Dies gilt z.B. bei Studentinnen und freiwillig Versicherten, die versicherungsfrei beschäftigt sind.

Ein Antrag auf Mutterschaftsgeld kann nur mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung einer Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin und nicht mehr als sieben Wochen von diesem gestellt werden.

Die maximale Höhe des Mutterschaftsgelds beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Endet das Beschäftigungsverhältnis, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und dieses wird neu berechnet. Auch arbeitslose oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehende Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier handelt es sich um einen reduzierten, höchstens 210 Euro umfassenden Betrag.

Das Mutterschaftsgeld gilt als steuerfreie Einnahme. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, so dass auf steuerpflichtige Einkünfte, die neben dem Mutterschaftsgeld vereinbart werden, ein höherer Steuersatz angewendet wird.

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