Lohnsteuertabelle

Lohnsteuertabellen geben darüber Auskunft, wie hoch der Lohn für den Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausfällt. Es werden also vom Bruttolohn alle notwendigen Abzüge vorgenommen, so dass der Nettolohn sichtbar wird. Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. In diesem Sinne werden zunächst alle sich aus der Steuerklasse zusammengesetzten Pauschalen abgezogen und dann die Freibeträge. Anschließend wird die Einkommensteuer ermittelt. Vom Lohn werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (allgemeine Tabelle) und nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, z.B. Beamte (besondere Tabelle). Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt alle sechs Lohnsteuerklassen, die jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bedeuten. Als Folge der individuellen Steuerberechnung und maschineller Lohnsteuerberechnung nach stufenlosem Formeltarif, gibt es seit 2003 keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr. Mittlerweile finden sich zahlreiche elektronische Versionen von Lohnsteuertabellen, die auch als Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner bezeichnet werden. ]]>

Lohnrechner

Um den Nettolohn vom Bruttolohn zu trennen und auszurechnen, gibt es den Lohnrechner. Da es kompliziert ist, alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn bzw. Gehalt abzuziehen, hilft der Lohnrechner, herauszufinden, was letztlich an verfügbarem Gehalt und damit als Nettolohn übrig bleibt. In den Lohnrechner müssen folgende Angaben eingegeben werden: Höhe des Bruttolohns, Höhe der Krankenkassenbeiträge, Steuerklasse und evtl. auch Freibeträge. Außerdem muss angegeben werden, in welchem Bundesland der Verdienst erzielt wird. Daraus kann der Lohnrechner darstellen, wie hoch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Krankenkassenbeiträge und andere Sozialabgaben ausfallen. Lohnrechner sind insbesondere für Personen nützlich, die ihren Job wechseln oder ihre Lohnsteuerklasse. Sie können errechnen, wie hoch ihr Lohn, nach allen Abzügen, ausfallen wird. TIPP: Rechnen Sie Ihren Lohn mit unserem Lohnrechner aus! Wichtig ist, auf die Aktualität der Lohnrechner zu achten, sie sollten alle gültigen Steuergesetze berücksichtigen. ]]>

Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt bezeichnen das Entgelt, welches einem Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis von seinem Arbeitgeber ausgezahlt wird. Währen Lohn das Entgelt eines Arbeiters beschreibt, heißt das Entgelt eines Angestellten Gehalt. Häufig wird allerdings nicht klar zwischen beiden Begriffen unterschieden, sondern sie werden synonym verwendet oder es wird lediglich von Entgelt gesprochen. So beziehen sich z.B. auch Begriffe wie Lohnfortzahlungen oder Lohnkosten sowohl auf Lohn als auch auf Gehalt. Löhne und Gehälter sind im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Sie richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, nach der Qualifikation eines Arbeitnehmers, den Arbeitsbedingungen und der Situation auf dem Markt. Es wird in beiden Fällen zwischen Brutto und Netto unterschieden. Während Bruttolohn bzw. Bruttogehalt das Entgelt meint, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde, beschreiben Nettogehalt und Nettolohn den Betrag, der nach Abzug von Versicherungsbeiträgen (z.B. Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung) und Steuern (z.B. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) übrig bleibt. ]]>

Lohn

Lohn ist die Bezeichnung für Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis zufließen. Während das Arbeitsentgelt bei einem Angestellten als Gehalt bezeichnet wird, heißt es beim Arbeiter Lohn. Oft werden beide Begriffe aber auch synonym verwendet bzw. es wird ausschließlich von Entgelt gesprochen. Der Lohn besteht nicht notwendigerweise aus Geld, sondern auch Sachbezüge gelten als Lohn. Darüber hinaus sind auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entschädigungen (z.B. Abfindungen), Fahrtkosten, Entlohnungen bei Mehrarbeit oder besonderer Gefährdung, Witwen- und Waisengelder, Wartegelder und Ruhegelder, Bezüge aus früheren Beschäftigungen und Zuschüsse im Krankheitsfall als Lohn zu verstehen. Löhne können entweder als monatliches Gehalt oder als Zeit- bzw. Stücklohn, als Pauschallohn, als Jahresgehalt oder als umsatzabhängiges Arbeitsentgelt ausgezahlt werden. Löhne sind vertraglich vereinbart und richten sich nach geltenden Gesetzen und Tarifen, so z.B. nach einem in bestimmten Bereichen gültigen Mindestlohn. Darüber hinaus orientieren sich Löhne an der Marktsituation, der Qualifikation des Arbeitnehmers oder auch den Arbeitsbedingungen. Es muss zwischen Bruttolohn und Nettolohn unterschieden werden. Während der Bruttolohn für den gesamten vertraglich vereinbarten Entgeltbetrag steht, stellt der Nettolohn den Betrag dar, der nach dem Abzug diverser Bezüge bleibt und für den Lebensunterhalt des Arbeitsnehmers zur Verfügung steht. Abgezogen wird z.B. die Lohnsteuer, als Einkommensteuervorauszahlung, die Kirchensteuer und Sozialversicherungsabgaben, u.a. Kranken-und Rentenversicherung. Nicht nur die Höhe des Lohns, der Nominallohn, ist entscheidend für den Arbeitnehmer, sondern ebenfalls die Frage, was für einen bestimmten Lohn gekauft werden kann, also der Reallohn. ]]>

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit muss die Krankenkasse der gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistung nachkommen: Der Zahlung von Krankengeld. Beim Krankengeld handelt es sich also um eine Lohnersatzleistung. Wird ein Arbeitnehmer krank, erhält er zunächst vom Arbeitgeber Lohnfortzahlungen. Erstreckt sich seine Krankheit über eine Zeit von mehr als sechs Wochen, beginnt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld. Die Zahlung ist unabhängig davon, ob der Erkrankte im Krankenhaus liegt oder sich in einer Rehabilitationseinrichtung befindet. Die Zahlung von Krankengeld kann auch erfolgen, wenn ein unter 12 Jahre altes Kind erkrankt ist und darüber ein ärztlicher Nachweis vorliegt. Dieses Kinderkrankengeld kann maximal für zehn Tage, für Alleinerziehende für 20 Tage, im Jahr gezahlt werden. Zwar wird das Krankengeld über eine unbestimmte Zeit gezahlt, allerdings für die gleiche Erkrankung nur 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Da die Zeit der Lohnfortzahlung in diese Zeit mit eingerechnet wird, handelt es sich effektiv nur um einen Zeitraum von 72 Wochen. Ein Anspruch auf die erneute Zahlung des Geldes für die gleiche Erkrankung besteht erst wieder, wenn der Versicherte wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war. Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem Bruttolohn vor der Erkrankung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des vormonatlichen Bruttolohns und darf 90 Prozent des letzten monatlichen Nettolohns nicht überschreiten. Das Krankengeld an sich unterliegt keiner Besteuerung, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen. Liegen steuerliche Einkünfte vor, wird das Krankengeld bei der Errechnung des Steuersatzes mit einbezogen. Das Krankengeld ist beitragspflichtig für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge werden direkt an die entsprechenden Stellen abgeführt. Die Beitragszahlungen für die Krankenkasse entfallen für die Zeit, in der Krankengeld erhalten wird. ]]>