Nettorechner

Der Nettolohn ergibt sich aus den Abzügen vom Bruttolohn. Beides ist auf der Gehaltsrechnung detailliert aufgezählt. Um den Nettoverdienst selber zu errechnen, stehen im Internet Nettorechner zur Verfügung. Um den eigenen Nettolohn zu errechnen, müssen folgende Angaben in den Nettorechner eingegeben werden: Die Lohnsteuerklasse (daraus ergibt sich die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer), mögliche Jahresfreibeträge, die Höhe der Kirchensteuer bzw. ob überhaupt eine Kirchensteuerpflicht besteht, on man kinderlos ist bzw. die Anzahl der Kinder (entscheidend für die Pflegeversicherung), der Beitragssatz für die Krankenversicherung, das Geburtsjahr des Steuerpflichtigen sowie das Bundesland, in dem die Steuern und Abgaben zu entrichten sind bzw. der Lohn ausgezahlt wird. Da die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei allen gleich hoch ausfallen, müssen sie nicht eingegeben werden. Sind alle Angaben eingegeben, errechnet der Nettorechner sowohl die monatlich als auch die jährlich zu leistenden Abgaben und das sich daraus ergebende Nettogehalt bzw. den Nettolohn. ]]>

Nettolohn ausrechnen

Der Nettolohn kann durch entsprechende Gehaltsrechner bzw. Lohnrechner errechnet werden. Ausgehend vom Bruttolohn wird errechnet, was nach Abzug von Steuern, z.B. Lohnsteuer und Kirchensteuer, und den Sozialversicherungsabgaben, z.B. Krankenkassenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge, vom Lohn bzw. Gehalt und also als Netto übrig bleibt. Um den Nettolohn ausrechnen zu können, muss der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerklasse wissen, da diese über die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer entscheidet. Außerdem muss bekannt sein, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, da diese sich zwischen den Bundesländern unterscheidet. Um die Sozialversicherungsabgaben bei der eigenen Rechnung korrekt berücksichtigen zu können, muss auch die Höhe der zu leistenden Versicherungsbeiträge bekannt sein, z.B. Kranken- und Pflegeversicherung. Zahlt der Arbeitnehmer außerdem private Versicherungen, u.a. vermögenswirksame Leistungen oder in eine Pensionskasse ein, müssen auch diese Beiträge in den Lohnrechner eingegeben werden. Erst dann kann der Nettolohn richtig ausgerechnet werden und der Arbeitnehmer weiß, wie hoch sein Arbeitsentgelt nach allen Abzügen ausfällt. Um den Nettolohn auszurechnen, finden Sie bei uns kostenlose einen Netto- und Gehaltsrechner. ]]>

Nettolohn

Der Nettolohn stellt den Betrag dar, der nach diversen gesetzlichen Abzügen vom Bruttolohn bestehen bleibt. Um den Nettolohn zu erfassen, müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden. So müssen mit der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag steuerliche Abgaben geleistet werden. Daneben werden Sozialversicherungsabgaben Beiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsabgaben fallen bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich hoch aus. Für die Höhe der Lohnsteuer ist z.B. die Einteilung in die Lohnsteuerklasse entscheidend. Alle Abzüge werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die entsprechenden Stellen, z.B. das Finanzamt, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, weitergeleitet. Doch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen, sondern zum Teil sind auch Sachbezüge steuer- und abgabenpflichtig, z.B. Zuwendungen wie ein Firmenwagen oder Freiflüge. ]]>

Nettogehalt

Ein Nettogehalt ist das Gehalt, was einem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausgezahlt wird. Genau wie dem Nettolohn ein Bruttolohn vorausgeht, ergibt sich auch das Nettogehalt aus Abzügen vom Bruttogehalt. Vom Brutto werden Steuern abgezogen, das sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Weitere Abzüge entstehen aus den Sozialversicherungsabgaben, das sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Während der Arbeitnehmer die Steuerabgaben selber leistet, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben zumeist zu 50 Prozent mit. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auf der Gehaltsabrechnung sind sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag aufgeführt. Abzüge vom Bruttogehalt lassen sich u.a. durch einen Wechsel der Krankenkasse oder der Wahl einer anderen Steuerklasse erzielen. Allerdings wird auch vom Nettogehalt teilweise etwas abgezogen, z.B. vermögenswirksamen Leistungen. ]]>

Netto

Netto steht für einen „gereinigten Wert“. Der nicht gereinigte Wert ist das Brutto. Beide Begriffe entstammen dem kaufmännischen Bereich. Zur Vervollständigung muss außerdem noch der Begriff Tara genannt werden. Tara ist der Sammelbegriff, er gilt beim Abzug (Brutto) und bei der Addition (Netto) auf einen Betrag. Ein Nettopreis ist ein Preis ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Werden zu dem Preis die Steuern addiert, handelt es sich um den Bruttopreis. Ein Nettogehalt oder Nettolohn ist das Entgelt, was nach dem Abzug von Sozialversicherungsabgaben, wie z.B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung und Steuern, z.B. der Lohnsteuer, übrig bleibt. Der Nettobetrag ist also der Betrag, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Begriff Netto wird auch in der Versicherungswirtschaft verwendet. Hier bezeichnet er den dem Versicherungsträger verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu zahlenden Schadensanteil. Dementsprechend bezeichnet Brutto den Zustand vor Abgabe von Haftungs- und Schadenteilen. Beide Begriffe werden auch bei der Verrechnung von Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen benutzt. Netto bezeichnet den Betrag nach der Verrechnung, brutto den Betrag vor der Verrechnung. Grundsätzlich gilt: Brutto kommt vor Netto. ]]>