Effektiver Jahreszins

Um ein Kreditangebot zu beurteilen, eignet sich das Vergleichen des Effektiven Jahreszinses. Dieser ist auch unter dem Begriff Effektivzins geläufig. Er gibt an, wie hoch die Gesamtkreditkosten bezogen auf ein Jahr ausfallen. Der Zinssatz, den eine Bank anbietet, ist auch abhängig von der Bonität des Antragstellers. Eine positive Bonität führt in der Regel zu einem niedrigeren Effektivzins. Damit ein solcher Vergleich überhaupt möglich ist, bestehen detaillierte Regelungen zur Berechnung des Effektiven Jahreszinses, nach denen sich die Banken richten müssen. Enthalten sind anfallende Bearbeitungsgebühren auf den Nettobetrag, weitere Kosten wie Versicherungen und natürlich der Nominalzins. Dieser gibt den eigentlichen Zins an, der von den Banken für das Darlehen erhoben wird. Diese Berechnung ist sehr komplex und für den Laien nicht leicht zu durchschauen. Für Kreditnehmer ist es wichtig, neben dem angegeben Zinssatz sowie der anfallenden Bearbeitungsgebühr auch die Kredithöhe sowie die Laufzeit zu berücksichtigen. Erst wenn man dies genau geprüft hat, sollte man einen Kredit aufnehmen. ]]>

Darlehen

Unter einem Darlehen bzw. einem Darlehensvertrag versteht man die Aufnahme eines Kredits von Privatkunden bei Banken.
Die Bank leiht dem Kunden eine bestimmt Summe, wobei dieses Geschäft an besondere vertragliche Vereinbarungen gebunden ist. Die Rückzahlung zeichnet sich dadurch aus, dass neben dem geliehenen Betrag auch ein bestimmter Zins geleistet werden muss.

Der schuldrechtliche Vertrag ist die Grundlage für die Auszahlung eines Darlehens, da darin sämtliche Vereinbarungen wie Höhe des Darlehens, Zinssatzes, der Rückzahlungsart und der Laufzeit schriftlich fixiert sind. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind darin enthalten. Bevor der beidseitige Vertrag zustande kommen kann, wird die Bonität des Antragstellers seitens des Kreditinstituts genau geprüft. In Abhängigkeit davon werden die Darlehens- und Zinshöhe sowie die Laufzeit festgelegt.

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen, die sich insbesondere in der Dauer unterscheiden. So gibt es neben kurz- auch mittel- und langfristige Darlehen. Daneben gibt es Varianten in der Rückzahlung. So wird das so genannte Endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe abbezahlt. Dagegen zahlen Kreditnehmer des Ratendarlehens bis zum Laufzeitende immer den gleichen Betrag als Rate, da der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit zu Beginn festgelegt wurde.

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Beamtenkredit

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können von den Konditionen des so genannten Beamtenkredits profitieren.

Die Zinssätze sind dabei vergleichsweise gering, während die Laufzeiten deutlich höher ausfallen. Sie können zwischen 12 und 20 Jahre betragen. Die Höhe des Beamtendarlehens ist abhängig von dem monatlichen Einkommen. In der Regel wird ein Beamtenkredit bis zum 20-fachen des Nettoeinkommens gewährt.

Der Verwendungszweck ist frei, wobei weitere Kredite durch das Beamtendarlehen aufgelöst werden müssen. Insgesamt fällt die monatliche Belastung deutlich niedriger aus als bei einem herkömmlichen Kredit. Möglich ist dies für Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte auf Probe, wie Polizeibeamte, Lehrer, Richter, Berufssoldaten, Justizbeamte usw.

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Baugeld

Zukünftige Eigenheimbesitzer sind in der Regel auf ein Darlehen angewiesen. Um an das so genannte Baugeld zu gelangen gibt es drei Möglichkeiten:

    • Hypothekendarlehen: auf Grund des Tiefzinssatzes derzeit sehr effektiv
    • Bauspardarlehen: sehr beliebt
    • Versicherungsdarlehen: hat stark an Bedeutung verloren

Bei allen drei Darlehensformen wird der Zins- und Tilgungssatz für die Laufzeit festgeschrieben. Die Laufzeiten sind in der Regel sehr hoch, so dass sich die Tilgung des Kredits und der Zinsen auf 10 bis 30 Jahren belaufen kann. Durch diese lange Bindung ist es wichtig, sich über die Unterschiede der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und möglichst frühzeitig ein solches Darlehen aufzunehmen, damit der Kredit bis spätestens zum Rentenalter getilgt ist.

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K – Kapitalertragssteuer, Kapitallebensversicherung, Kaufvertrag, Kilometergeld, Kilometerpauschale – Gehalts-Lexikon

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