Schuldenberatung

Schuldenberatung oder auch Schuldnerberatung bezeichnet Hilfe für Menschen mit Schulden. Sie ist Teil der Sozialberatung. Das Ziel der Schuldenberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse des Schuldners abzusichern. Langfristig wird eine umfassende Schuldenregulierung angestrebt. Im Fall der Verbraucherinsolvenz ist die Schuldenberatung Pflicht. Bevor die Privatinsolvenz gerichtlich beantragt werden kann, muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgenommen werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert und keine Schuldenregulierung vereinbart werden kann, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz beim Gericht stellen. Für diesen Antrag benötigt er einen Anwaltsbescheid oder eine Bescheinigung von einer Schuldenberatungsstelle. ]]>

Schuldenregulierung

Um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, wird vor einer gerichtlichen Bearbeitung der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen. Dieser außergerichtliche Versuch strebt eine Schuldenregulierung, d.h. eine Einigung mit dem Gläubiger über die Zahlung der Schulden an. Hilfe erhält der Schuldner dabei von der Schuldenberatung. Um eine Schuldenregulierung zu erreichen, werden vom Einkommen des Schuldners die laufenden Kosten abgezogen. Das zur Verfügung stehende Geld kann dann zur Abgleichung der Schulden verwendet werden. Wird der Plan zur Schuldenregulierung vom Gläubiger angenommen, kann der Schuldner darauf verzichten, beim Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.]]>

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