Kreditkarte

Eine Kreditkarte ist eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Kreditkarten sind weltweit sowohl bei realen Geldgeschäften als auch bei Online-Geldgeschäften einsetzbar. In der Regel wird eine Kreditkarte von Banken in Zusammenarbeit mit Kreditinstitutionen entweder unentgeltlich oder gegen eine Gebühr ausgegeben. In Deutschland sind Kreditkarten in der Mehrheit Visa- und Masterkarten. Sie sind zugleich die weltweit verbreitetesten. Die Gebühren für Transaktionskosten trägt in der Regel der Verkäufer, als Gegenleistung garantiert das Kreditinstitut dem Händler eine Zahlungshaftung. Für alle Transaktionen erhält der Kreditkartenbesitzer einen Kontoauszug. Auf einer Kreditkarte sind die folgenden Daten sichtbar oder gespeichert: Der Name des Karteninhabers, die Kartennummer, Verfallsdatum, Prüfziffer, Kartenprüfnummer und die Unterschrift des Karteninhabers. Die Funktionen von Kreditkarten sind, je nach Art der Karte, vielfältig: Neben dem Bezahlen kann auch Geld zwischen zwei Karteninhabern gewechselt werden, es kann Geld angenommen und die Karte aufgeladen werden. Geht eine Karte verloren, sollte sie sofortgesperrt werden. Der Erhalt eine Kreditkarte ist an Bonität, d.h. den Nachweis regelmäßiger Zahlungseingänge, gebunden. ]]>

Kreditantrag

Da die Beantragung eines Kredites nur schriftlich erfolgen kann, ist ein Kreditantrag notwendig. Im Kreditantrag sind alle wichtigen Informationen zum Kredit enthalten: Angaben über die Rechtsstellung und finanzielle Lage des Kreditnehmers, Sicherheiten, die Höhe und die Laufzeit des Kredits, Rückzahlungswünsche und der Verwendungszweck des Kredits. In der Regel gibt der potenzielle Kreditnehmer im Kreditantrag zudem die Zustimmung, dass das Kreditinstitut bei der Schufa Auskunft einholen darf. Durch die Auskünfte der Schufa kann das Kreditinstitut die Bonität des Kreditnehmers prüfen. Negative Schufaeinträge führen in der Regel zu Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe. Nicht schon mit dem Kreditantrag, sondern erst mit der Unterzeichnung des Kreditvertrags wird der Kredit verbindlich. ]]>

Immobilienfonds

Immobilienfonds investieren in Immobilien. Anleger legen ihr Geld also in z.B. in Einzelobjekte oder Bürokomplexe an. Erträge werden dabei in erster Linie durch Vermietung oder Verkäufe erzielt. Als Kapitalanlagen unterliegen Einnahmen aus Immobilien, d.h. Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden, der Abgeltungssteuer und werden direkt von den Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt. In der Regel wird das erzielte Kapital mit 25 Prozent steuerlich belastet. Allerdings kann die Kapitalertragssteuer durch eine Freistellungsauftrag oder einen Nichtveranlagungsbescheid beim Kreditinstitut abgewendet werden. Da Immobilienfonds nicht zu den steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen zählen, kann der Arbeitnehmer durch Immobilienfonds keine vermögenswirksamen Leistungen oder Sparzulagen erhalten. Es wird zwischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds unterschieden. Geschlossene Immobilienfonds investieren in der Regel in ein Objekt. Anleger beteiligen sich durch ihre Zahlung an einer Immobilie. Ist das notwendige Kaptal zusammen, wird der Fonds geschlossen. Ziel ist es, den erwirtschafteten Betrag höher ausfallen zu lassen als die Investition. Der vereinbarte Vertrag ist abhängig von der Nutzung des Objekts und verläuft zumeist über einen längeren Zeitraum. Eine frühzeitige Rückgabe durch den Anleger ist nur schwer möglich. Offene Immobilienfonds investieren normalerweise mit mehreren Anteilseignern in mehrere Objekte. Auch hier erwerben Anleger Anteile an Immobilien und erwirtschaften Erträge, z.B. aus Mieteinnahmen. Im Gegensatz zum geschlossenen Immobilienfond kann allerdings jeder Anleger jederzeit einzahlen und wieder entnehmen. ]]>

Hypothekendarlehen

Ein Hypothekendarlehen ist ein durch das Grundpfandrecht gesichertes Darlehen auf ein oder mehrere Immobilien. Meistens dienen Hypothekendarlehen der Finanzierung eines (Um-)Baus, einer Modernisierung oder des Erwerbs einer Immobilie und kommen in sehr vielen Fällen privater Immobilienfinanzierung zum Einsatz. Als Geber eines Darlehens für jede Art von Immobilie fungieren dabei Lebensversicherungen, Bausparkassen und Kreditinstitute. Darlehnsnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Vorteil eines Hypothekendarlehns setzt sich aus der erhöhten Sicherheit für den Darlehensgeber zusammen. Dadurch sind Hypothekendarlehn die günstigste Form der Darlehnsaufnahme. Ist der Darlehnsnehmer nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen des Darlehensvertrags nachzukommen, kann der Darlehnsgeber das Darlehen tilgen, indem er die Immobile z.B. zwangsverwaltet oder zwangsversteigert. Ein Nachteil des Hypothekendarlehens ist die Tatsache, dass die Immobile durch das Darlehen belastet ist und somit z.B. der Verkauf diese Immobile kompliziert wird, denn das Hypothekendarlehn kann dem neuen Eigentümer nicht einfach übergeben, sondern muss abgelöst werden. Dadurch entstehende zudem Kosten für Grundbuchänderungen und Notare. ]]>

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Privatkunden, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Aktienfonds oder Dividenden profitieren, müssen Abgaben auf die Kapitaleinkünfte entrichten. Dies ist seit dem 01.01.2009 über die Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt. Als so genannte Quellensteuer leitet das Kreditinstitut die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrags kann sich der Anleger diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Dies kann umgangen werden, indem der Steuerpflichtige sein Kreditinstitut anweist, anfallende Zinseinnahmen von der Abgeltungssteuer freizustellen. In diesem Zusammenhang spricht man vom Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, kurz FSA. So bleiben die Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge, die unter dem Sparerpauschalbetrag liegen, steuerfrei. Der Sparerfreibetrag richtet sich nach dem Familienstand und liegt für Ledige bei 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bei 1602 Euro. Wenn der Anleger an verschiedenen Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss er auf die korrekte Aufteilung achten. Auch durch seine Unterschrift versichert er, dass der Höchstbetrag in der Summe der einzelnen Aufträge nicht überschritten wird. ]]>