Steuererklärung

Mit der Steuererklärung legen Privatpersonen und Unternehmen die Informationen offen, die dem Finanzamt zur Erhebung der Steuerlast notwendig sind. Sie muss entweder in Form des amtlich vorgegebenen Formulars oder in elektronischer Form, mit dem Programm ELSTER, an das Finanzamt übermittelt werden. Wichtigste Beispiele für Steuererklärungen sind die Einkommenssteuererklärung von Arbeitnehmern, die Umsatzsteuererklärung von Unternehmen oder die Körperschaftssteuererklärung bei juristischen Personen. In der Regel ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung vorzulegen. Es gilt entweder die Pflichtveranlagung oder die Antragsveranlagung. Trifft die Pflichtveranlagung auf einen Arbeitnehmer zu, muss er eine Steuererklärung vorlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Ehepartner die Lohnsteuerklassenkombination drei/fünf gewählt haben oder wenn jemand im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten hat. Außerdem muss eine Steuererklärung auf Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden. Die Antragsveranlagung tritt in Kraft, wenn jemand, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abgibt. Aufgrund des Aufwandes, der mit der Erstellung einer solchen Erklärung verbunden ist, sind viele Menschen froh, wenn sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Doch der Aufwand kann sich in vielen Fällen lohnen: Oftmals erstattet das Finanzamt Steuern, da im Jahr zu viele Abgaben geleistet wurden. Hilfe bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und anderen steuerlichen Fragen geben Steuerberater. Eine Steuererklärung muss dem Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Lässt eine Privatperson oder ein Unternehmen die Steuererklärung extern, in der Regel von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, vornehmen, verlängert sich die Frist bis zum Jahresende. ]]>

Steuerberater

Ein Steuerberater arbeitet zu betriebsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Die genauen Bestimmungen zum Beruf sind im Steuerberatungsgesetz aufgeführt. Eine Steuerberaterin arbeitet freiberuflich oder als Angestellte, ihre Tätigkeit unterliegt keiner Gewerbeordnung. Hauptbeschäftigungsfeld eines Steuerberaters ist die Beratung für eine optimale Steuergestaltung. Ein Steuerberater berät Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen, beide Gruppen gelten ihm als Mandanten. Auch Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und sind zentrale Aufgabengebiete eines Steuerberaters. Desweiteren kann er z.B. auch vormundschaftliche und treuhänderische Tätigkeiten ausüben oder in der Insolvenzverwaltung und Liquidation beschäftigt sein. In der Steuerberater-Gebührenverordnung ist die Vergütung von Steuerberatern geregelt. Um als Steuerberater zugelassen zu werden, ist entweder ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Berufsausbildung erforderlich. Doch nicht nur Fachwissen und persönliche Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit sind Voraussetzungen der Tätigkeit als Steuerberater, sondern auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist Bedingung für die Ausübung des Berufs, denn als Steuerberater muss man für wirtschaftliche Schäden am Mandanten aufkommen. Neben Steuerberatern sind auch u.a. Lohnbuchhalter, Lohnsteuerhilfevereine, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in der Steuerberatung tätig. Seit 2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben, sondern nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. ]]>

Lohnverrechnung

Die Lohnverrechnung wird von der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens durchgeführt. Das bedeutet, die Lohnverrechnung muss der Pflege der Personalstammdaten, der Errechnung der Jahreslohnkonten, der Meldung aller erforderlichen Angaben, z.B. Lohnsteueranmeldung und Krankenkassennachweise an die zuständigen Stellen, sowie der Buchungsdokumentationen für die Finanzabteilung nachkommen.

Die Lohnverrechnung umfasst die Errechnung des Einkommens unter Berücksichtigung aller Steuerabzüge und Sozialabgaben. Mitunter müssen auch Reisekosten, Zuschläge für Wochenendarbeiten, für Nachtarbeit oder Überstunden u.a. beachtet werden.

Unterhält ein Unternehmen keine eigene Lohnbuchhaltung, übergibt es die Arbeit an Lohnverrechnungsbüros oder Steuerberater.

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Freiberufler

Menschen, die sogenannte freie Berufe ausüben, bezeichnet man als Freiberufler. Als Freiberufliche Tätigkeiten gelten solche, die juristisch nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keine Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist er kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) und kann zu einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

Häufig gibt es keine klare Trennlinie, so dass die Bereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können. So ist oftmals der Einzelfall genau zu prüfen. Kennzeichnend ist, dass eine besondere berufliche, wissenschaftliche oder im weitesten Sinne schöpferische Qualifikation Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ sagt somit etwas über die Art des ausgeübten Berufes aus und weniger über das Beschäftigungsverhältnis. Wenngleich die Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis ausgeführt wird, kann ein Freiberufler auch als weisungsgebundener Arbeitnehmer tätig sein und seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bundesweit sind etwa 1 Million Menschen freiberuflich tätig, etwa 90% von ihnen arbeiten auf selbstständiger Basis. Sie sind dann – wie alle Selbstständigen – nicht sozialversicherungspflichtig. ]]>

Einkommensteuertabelle

Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Einkommensteuertabelle ermittelt das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer. Als wichtiges Instrument der Finanzbehörde legt die Einkommensteuertabelle exakt fest, welcher Steuersatz für welches Einkommen gültig ist und hilft somit neben dem Finanzamt auch Steuerberatern, den genauen Steuerbetrag zu ermitteln. Generell gilt, dass ein höheres Einkommen auch eine größere Einkommensteuer nach sich zieht. Allerdings verlaufen die Steuersätze nicht linear, so dass auch die Steigungen nicht proportional gelesen werden können.

Finanzamt: Einkommensteuertabelle

Damit das Finanzamt den Steuerbetrag ermitteln kann, muss der Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben. Auf ihrer Grundlage wird mit Hilfe der Einkommenssteuertabelle die Höhe der endgültigen Steuer errechnet und so entschieden, ob Einkommenssteuer nachgezahlt werden muss oder Rückzahlungen vom Finanzamt fällig sind. Da sich sehr leicht Änderungen in der Einkommensbesteuerung ergeben, ist die Einkommenssteuertabelle ein sehr detailliertes Messinstrument. Angepasst an Gesetzesänderungen wird die Einkommensteuertabelle jährlich aktualisiert und kann im Internet eingesehen werden. ]]>