Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist eine Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer werden Versorgungsleistungen im Alter, bei Dienstunfähigkeit oder Tod zugesagt.

Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann man direkt erfragen oder im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Möglich sind fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge:

Die Finanzierung wird in der Ansparphase durch staatliche Mittel gefördert. Hier profitiert der Arbeitnehmer von einer festgelegten Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben, so dass sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Erst wenn der Arbeitnehmer die Rente erhält, ist diese steuerpflichtig – jedoch zu einem geringeren Steuersatz.

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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zählt zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie dient der Sicherung des Einkommens von Arbeitssuchenden zur Zeit der Erwerbslosigkeit. Träger ist die Agentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg.

Jeder Arbeitnehmer, mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten, zahlen derzeit 2,8% des monatlichen Bruttoeinkommens in die Arbeitslosenversicherung ein. Dieser Satz gilt vom 01.Januar 2009 bis zum 30.Juni 2010, zuvor betrug er 3,3%. Ab dem 01.Juli 2010 wird der Satz auf 3,0% angehoben.

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Arbeitgeberanteil

Die Abgaben des Bruttolohns sind klar festgelegt und werden gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Arbeitgeberanteil bezeichnet also den Anteil, den der Arbeitgeber für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mittragen muss. Hierzu zählen die Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.

Der Arbeitgeberanteil bezieht sich auf das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und wird wie folgt berechnet:

  • Die Hälfte des Beitrags für die Gesetzliche Krankenversicherung, d.h. die Hälfte des einheitlichen Satzes von 15,5% sowie ein Arbeitgeber-Aufschlag von 0,9%
  • Die Hälfte von 19,9% für die Gesetzliche Rentenversicherung
  • Die Hälfte von 1,95% für die Pflegeversicherung
  • Die Hälfte von 3,3% für die Arbeitslosenversicherungen
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Bruttoeinkommen – Definition und Entwicklung

Das Bruttoeinkommen wird als Lohn oder Gehalt gezahlt und stellt die Vergütung dar, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber laufend erhält, das sogenannte Arbeitsentgelt.

Zum Bruttoeinkommen zählen auch außertarifliche Leistungen, Zulagen und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das Besondere am Bruttoeinkommen ist, das es das Einkommen bezeichnet was der Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bekommt. Das hat zur Folge, dass zwei Arbeitnehmer mit dem gleichen Brutto lange nicht denselben Nettolohn bekommen müssen. Hierbei spielt die Steuerklasse, die Kirchensteuer, die Krankenversicherung und auch die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. Familienväter mit Kindern und einer nicht berufstätigen Ehefrau zahlen weniger Steuern als unverheiratete Männer ohne Kind.

 

Was sagt das Bruttoeinkommen aus?

Das Bruttoeinkommen ist also eine fiktive Größe, die nichts Genaues darüber aussagt, wie viel Nettoeinkommen dem Einzelnen letztlich für sein Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Das Bruttoeinkommen ist hingegen immer die Basis für Gehaltsverhandlungen und macht Einkommen überhaupt miteinander vergleichbar, beispielsweise wenn es um Tarifverhandlungen oder Ähnliches geht. Eine Erhöhung des Bruttoeinkommens bedeutet aber gleichermaßen, dass von dieser Erhöhung erst wieder der Staat und die Sozialversicherungsträger profitieren, bevor vielleicht die Hälfte davon tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers als Nettoeinkommen landet. Anhand der Bruttoeinkommen in den verschiedenen Branchen kann ein Arbeitnehmer sich informieren, wie es um seine Bezahlung steht oder mit welchen Gehaltsvorstellungen er in ein Bewerbungsgespräch gehen kann.

 

Das niedrigste Bruttoeinkommen …

Die niedrigsten Bruttoeinkommen werden in Deutschland im Friseurgewerbe gezahlt. Friseure haben Netto oft so wenig Lohn, dass sie davon nicht Leben können und zusätzlich Hilfe vom Staat bekommen müssen. Nicht viel anders sieht es in anderen Dienstleistungsberufen im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie aus. Es ist nur ein sehr geringer Trost für einen Arbeitnehmer, dass jemand der wenig Bruttoeinkommen hat, auch dementsprechend geringere Abzüge hat. Der Staat sollte eigentlich gewährleisten, dass der Arbeitslohn so hoch ist, dass ein Arbeitnehmer davon auch ohne Beihilfe leben kann.

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"Working Poor"?! – Grüne fordern Mindestlohn!

Birgit Schatz, die Nationalratsabgeordnete der Grünen in Salzburg , fordert hinsichtlich der unzulänglichen Bezahlung die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns. Sie verweist auf zahlreiche ArbeitnehmerInnen, die zu gering entlohnt werden. So zeichnet sich in den letzten dreißig Jahren europaweit der Trend aus, dass trotz einer bestehenden Erwerbstätigkeit die definierte Armutsgrenze nicht oder kaum erreicht wird, so dass der Lohn keinesfalls als gerecht bezeichnet werden kann. Ingesamt beurteilen die Grünen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht als eine reine Lohnfrage, sondern im wesentlichen als ein zentrales Mittel zur Bekämpfung der Armut. Denkbar sei ein Mindestlohn von etwa 7 Euro brutto/Stunde, bei 40 Wochenstunden entspräche dies einem Bruttoeinkommen von 1232 Euro, netto etwa 980 Euro.]]>