Existenzminimum

Als Existenzminimum bezeichnet man die materielle Grenze, die als notwendig zur Sicherung des Lebensunterhaltes angesehen wird. Zur Befriedigung dieser materiellen Bedürfnisse zählt der Notbedarf an Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinische Notfallversorgung, um so insgesamt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Aus dem Verständnis der Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat ergibt sich das Ziel, die Versorgung aller Bedürftigen mit dem so genannten Sozialhilfesatz sicher zu stellen. So soll die minimale Grundversorgung gewährleistet werden. Dieses so genannte soziokulturelle Existenzminimum wird jährlich statistisch berechnet und bestimmt so die Höhe des Arbeitslosengelds II. Grundlage der Statistik ist das ärmste Fünftel der Einpersonenhaushalte ohne Berücksichtigung der Sozialhilfeempfänger. Daneben unterscheidet man zwischen dem schuldrechtlichen Existenzminimum, das das pfändungsfreie Existenzminimum definiert, sowie dem steuerrechtlichem Existenzminimum. Dieses beziffert die Höhe des steuerfreien Einkommens, das nach deutscher Rechtslage nicht niedriger ausfallen darf, als die staatlich gewährten Sozialleistungen für bedürftige Bürger. Beispielsweise entsprach dies 2005 7.356 Euro jährlich für Alleinstehende.]]>

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zählt zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie dient der Sicherung des Einkommens von Arbeitssuchenden zur Zeit der Erwerbslosigkeit. Träger ist die Agentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg.

Jeder Arbeitnehmer, mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten, zahlen derzeit 2,8% des monatlichen Bruttoeinkommens in die Arbeitslosenversicherung ein. Dieser Satz gilt vom 01.Januar 2009 bis zum 30.Juni 2010, zuvor betrug er 3,3%. Ab dem 01.Juli 2010 wird der Satz auf 3,0% angehoben.

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