Schufa-Auskunft

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, bei der Schufa mit einer Schufa-Auskunft seine gespeicherten Daten zu erfahren und diese bei Fehlern ändern zu lassen. Über das im Internet zugängliche Verbraucherportal der Schufa kann man schriftlich, allerdings gebührenpflichtig, eine Eigenauskunft anfordern. Man kann sich außerdem registrieren, so dass man über alle Änderungen benachrichtigt wird. Es gibt zwei Arten der Schufa-Auskunft: Die vollständige Schufa-Auskunft, die dem Verbraucher mitteilt, von wem die Daten an die Schufa übermittelt wurden und die Schufa-Verbraucherauskunft, die nur Auskunft über die Einträge gibt, nicht aber darüber, wer sie an die Schufa weitergegeben hat. Fällt einem Verbraucher ein fehlerhafter Schufa-Eintrag auf, kann er sich entweder an die Schufa selbst oder an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Werben Unternehmen damit, auf die Schufa-Auskunft zu verzichten, sollte der Verbraucher die Kreditkonditionen sehr genau prüfen, sie könnten sich nämlich als nachteilig herausstellen.]]>

Existenzminimum

Als Existenzminimum bezeichnet man die materielle Grenze, die als notwendig zur Sicherung des Lebensunterhaltes angesehen wird. Zur Befriedigung dieser materiellen Bedürfnisse zählt der Notbedarf an Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinische Notfallversorgung, um so insgesamt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Aus dem Verständnis der Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat ergibt sich das Ziel, die Versorgung aller Bedürftigen mit dem so genannten Sozialhilfesatz sicher zu stellen. So soll die minimale Grundversorgung gewährleistet werden. Dieses so genannte soziokulturelle Existenzminimum wird jährlich statistisch berechnet und bestimmt so die Höhe des Arbeitslosengelds II. Grundlage der Statistik ist das ärmste Fünftel der Einpersonenhaushalte ohne Berücksichtigung der Sozialhilfeempfänger. Daneben unterscheidet man zwischen dem schuldrechtlichen Existenzminimum, das das pfändungsfreie Existenzminimum definiert, sowie dem steuerrechtlichem Existenzminimum. Dieses beziffert die Höhe des steuerfreien Einkommens, das nach deutscher Rechtslage nicht niedriger ausfallen darf, als die staatlich gewährten Sozialleistungen für bedürftige Bürger. Beispielsweise entsprach dies 2005 7.356 Euro jährlich für Alleinstehende.]]>