Schufa-Auskunft

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, bei der Schufa mit einer Schufa-Auskunft seine gespeicherten Daten zu erfahren und diese bei Fehlern ändern zu lassen. Über das im Internet zugängliche Verbraucherportal der Schufa kann man schriftlich, allerdings gebührenpflichtig, eine Eigenauskunft anfordern. Man kann sich außerdem registrieren, so dass man über alle Änderungen benachrichtigt wird. Es gibt zwei Arten der Schufa-Auskunft: Die vollständige Schufa-Auskunft, die dem Verbraucher mitteilt, von wem die Daten an die Schufa übermittelt wurden und die Schufa-Verbraucherauskunft, die nur Auskunft über die Einträge gibt, nicht aber darüber, wer sie an die Schufa weitergegeben hat. Fällt einem Verbraucher ein fehlerhafter Schufa-Eintrag auf, kann er sich entweder an die Schufa selbst oder an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Werben Unternehmen damit, auf die Schufa-Auskunft zu verzichten, sollte der Verbraucher die Kreditkonditionen sehr genau prüfen, sie könnten sich nämlich als nachteilig herausstellen.]]>

Schufa

Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich hierbei um ein in Wiesbaden ansässiges privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro. Zweck der Schufa ist es, Kreditinstitutionen vor Kreditausfällen zu schützen. Geschäftspartner des Schufa sind Kreditbanken, Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und verschiedene Handelsunternehmen. Die Schufa sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Die Schufa enthält ihre Daten aus zwei Quellen: Zum einen liefern Banken und Kreditinstitutionen Daten über ihre Kunden an die Schufa oder die Schufa holt sich Daten aus öffentlichen Quellen, z.B. den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Allerdings ist umstritten, ob die Schufa diese Informationen digitalisieren darf. Die Schufa speichert sowohl personenbezogene als auch geschäftliche Angaben. Die Angaben zur Person umfassen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht. Bei den geschäftlichen Angaben wird zwischen vertragsgemäßen Abwicklungen von Geschäftsbeziehungen (Positivmerkmale) und nichtvertragsmäßigen Abwicklungen (Negativmerkmale) unterschieden. Daher werden u.a. die folgenden Informationen gespeichert: Kreditverträge mit Betrag und Dauer, Handyverträge, Konten bei Versandhändlern, Kreditkartenausgabe, Forderungen, denen nicht nachgekommen wurde, eidesstaatliche Erklärungen oder Privatinsolvenz. Sind offene Kredite und Forderungen zurückgezahlt, löscht die Schufa die Daten nach drei Jahren, bei Beträgen unter 1.000 Euro bereits nach einem Monat. Jeder hat Anspruch, von der Schufa Auskunft über die eigene Person zu erhalten. Allerdings erteilt die Schufa Auskünfte nur mündlich, eine schriftliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Stellt jemand Fehler beim Schufa-Eintrag fest, kann er oder sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden.]]>