Brutto bleibt – netto steigt

Mit diesen Tricks können Sie auch ohne eine Gehaltserhöhung mehr Lohn ausgezahlt bekommen. Wie das geht? Sie können es sich zu nutze machen, dass der Arbeitgeber einige rentable Extras steuerfrei auszahlen darf. Anstatt von einer Gehaltserhöhung zu sprechen, bei der für den Arbeitgeber teure Sozialabgaben anfallen, könnten Sie nach diesen zusätzlichen Leistungen fragen. Was Sie brauchen, ist bloß etwas Verhandlungsgeschick.

  1. So könnte der Arbeitgeber die anfallenden Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter übernehmen, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist und außer Haus betreut wird. Denn diese Zuschüsse sind für den Arbeitgeber steuerfrei.
  2. Auch bei den Fahrtkosten gibt es zahlreiche Möglichkeiten zu sparen. Denn auch wenn Fahrtkostenzuschüsse sowie Jobtickets seit 2004 steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann die Firma unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten steuerfrei bezuschussen. So müssen die Fahrtkosten, beispielsweise das Job-Ticket, über die Firma abgerechnet werden, wobei der Zuschuss die monatliche Sachbezugsgrenze von 44 €uro nicht überschreiten darf. Die Fahrt mit dem eigenen Auto kann dagegen durch Benzingutscheine bezuschusst werden, die ebenfalls bis zu der Grenze von 44 €uro steuerfrei bleiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert. So dass neben den 15 % der regulären Abgaben keine weiteren Sozialabgaben anfallen.
  3. Kleine Sachprämien, die Sie von Ihrem Arbeitgeber für außergewöhnliche Leistungen erhalten, bleiben bis 40 €uro steuerfrei.
  4. Bis zu jährlich 1080 €uro abgabenfrei bleiben dagegen Personalrabatte in Form von Warengutscheinen, die in dem firmeneigenen Sortiment eingelöst werden können.
  5. Wenn Sie Ihren privaten Telefonanschluss für berufliche Gespräche nutzen, können Sie einen Teil unbürokratisch absetzen. Bis zu 20% der monatlichen Telefonrechnung, jedoch nicht mehr als 20 €uro, können so steuerfrei ersetzt werden. Bei höheren Summen wird beim Finanzamt ein entsprechender Nachweis fällig.
  6. Auch anfallende Kosten für Fitenss- oder Gesundheitsprogramme kann der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen. Notwendig ist ein Rahmenvertrag des Arbeitsgebers mit dem entsprechenden Anbieter sowie die direkte Kostenübernahme des Arbeitnehmers. Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber von seinen Vorteilen, wenn Sie nach einem langen Bürotag etwas für Ihre Gesundheit tun… Ähnliches gilt übrigens auch für das Fahrsicherheitstraining.
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Wechseln Sie Ihre Krankenkasse – Es lohnt sich!

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für Sie unter Umständen eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Denn nicht nur zum 01.01.2008 haben beinahe 70 der insgesamt 219 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, sondern soll sich dieser Trend laut Expertenmeinungen auch im kommenden Jahr fortsetzen. Bereits 2007 zogen die Versicherer die Beiträge um etwa 0,6 Prozentpunkte an, so dass der Beitragssatz im Durchschnitt bei 14,8% lag. Seit einigen Jahren ist darin auch der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer enthalten, der einst für Zahnersatz sowie Krankengeld eingeführt wurde. Für die Vorstände der Krankenkassen bedeutet insbesondere die angekündigte Gesundheitsreform mit der Idee eines Gesundheitsfonds die Hauptschwierigkeit, so dass sie mit weiteren Erhöhungen des Beitragssatzes auf etwa 15,5% im Jahr 2009 rechnen. Auch wenn die IKK-Direkt ihre Beiträge gerade auf 12,4% erhöht hat, liegt sie auf Platz 1 der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen zahlen Mitglieder der City BKK stolze 16%. Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann sich also durchaus lohnen. Beachen Sie jedoch,dass der Sonderbeitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Die Bedingungen für einen Wechsel sind leicht verständlich. Der Versicherte muss mindestens 18 Monate in der Krankenkasse versichert sein, bis er immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann. Erfolgt eine Kündigung beispielsweise im März, läuft die Versicherung zum 31. Mai aus. Der Versicherungsschutz in einer anderen Krankenkasse beginnt dann am 01. Juni. Allerdings können Sie auch von dem so genannten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, nämlich dann, wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht hat. 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. So lohnt es sich, bei Kontaktmöglichkeiten sowie Sonderprogrammen genauer hinzuschauen. So könnte es ein Ausschlusskriterium sein, ob die Krankenkasse in Ihrer Nähe durch eine Geschäftsstelle persönlich zu erreichen ist, oder ob Sie bei Fragen auf das Telefon und den Postweg ausweichen müssen. Ein Blick in das Kleingedruckte verrät beispielsweise auch, ob Kosten für alternative Heilmethoden übernommen werden. Ein Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei 43.200 €uro. Ein Wechsel würde eine monatliche Entlastung von knapp 65 €uro bedeuten, also knapp 780 €uro jährlich. Da auch die Arbeitgeber von einem Wechsel in eine günstigere Krankenkasse profitieren, belohnen einige dies mit einer Prämie.]]>

Die Gehaltsverhandlung – Ändern Sie die Denkrichtung!

Wenn Sie sich für eine Gehaltsverhandlung entschlossen haben, sollten Sie freundlich, aber offensiv auftreten. Sie werden Ihr persönliches Ziel nicht erreichen können, wenn Sie Ihrem Chef die Contra-Argumente bereits in den Mund legen. Mit einem „Ich weiß, dass die Firma im Moment nicht so viel Geld hat, aber…“ werden Sie sicherlich nur mündlich vertröstet werden, jedoch keinen Cent mehr erhalten. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie aus der Perspektive des Chefs den Nutzen für die Firma explizit darstellen. Haben Sie für höhere Einnahmen gesorgt? Konnten Sie an anderer Stelle Geld einsparen? Es geht darum zu klären, was Sie persönlich für die Firma geleistet haben. Da private Anliegen, wie die Raten auf das Eigenheim oder unvorhersehbare Ausgaben Ihren Chef kaum interessieren werden, ist es so wichtig, ihren Mehrwert für die Firma darzulegen.


Die richtige Körpersprache in der Gehaltsverhandlung

Die richtige Körpersprache in der Gehaltsverhandlung (Teil I) Die richtige Körpersprache in der Gehaltsverhandlung (Teil 2) Die richtige Körpersprache in der Gehaltsverhandlung (Teil 3)
Und auch wenn es in Ihren Augen ungerecht ist, dass Ihr Kollege für die selbe Arbeit 400 €uro mehr im Monat bekommt, ist ein firmeninterner Gehaltsvergleich nicht der richtige Ansatz, wenn Sie sich für eine Gehaltserhöhung einsetzen wollen. Denn nicht jeder Chef vertritt das Ideal einer gerechten Lohnverteilung. Problematisch sind auch verbale Drohungen wie „Entweder mehr Gehalt oder ich gehe!“ Denn kein Chef wird es riskieren, sein Gesicht durch eine solche Erpressung zu verlieren, so dass es zu keiner gemeinsamen Lösung kommen wird. Begnügen Sie sich auch nicht mit einer minimalen Erhöhung. Denn damit werden Ihre Gehaltsforderungen zumindest für die kommenden zwei Jahre auf Eis gestellt. Seien Sie offen und flexibel, aber verkaufen Sie sich nicht unter Wert. Sprechen Sie möglicherweise auch andere Finanzierungskonzepte an und fragen Sie nach bezahlten Fortbildungen oder die Übernahme Ihrer Fahrtkosten. Denn nicht jede Gehaltserhöhung muss auch „Gehaltserhöhung“ heißen.]]>

Gehaltstipps aus der Chefetage

Martin Wehrle kommt selbst aus der Chefetage und hat ein neues Buch zum Thema Verhaltsverhandlungen veröffentlicht. In Geheime Tricks für mehr Gehalt schreibt er weit ab von Sozialarbeiterfloskeln über mögliche Gefahren und gibt Ratschläge, die direkt aus der Praxis stammen. Er räumt mit dem Vorurteil auf, dass Gehaltsverhandlungen zu Zeiten von Arbeitslosigkeit und Hartz IV nicht nur aussichtslos, sondern jobgefährdend seien. Vielmehr gilt nach seiner Erfahrung, dass derjenige, der es geschafft habe, seinen Vorgesetzten von einer Gehaltserhöhung und somit von seinem Wert für die Firma zu überzuegen, länger beschäftigt bleibt als der Geringverdiener. Wichtig ist, dass man vom ersten Arbeitstag an Eigen-PR betreibt. Auch wenn viele damit noch negative Assoziationen verbinden und lieber auf das „stinkende Eigenlob“ verzichten, sollte auch klar sein, dass man nur durch einen solchen transparenten Arbeitsprozess den Chef von seinem Können überzeugen kann, indem man ihn an Erfolgserlebnissen teilhaben lässt. Denn es ist nur allzu menschlich, dass positive Leistungen schnell vergessen werden, wohingegen negative Eindrücke noch lange in Erinnerung bleiben. Buchtipp Martin Werhrle, Geheime Tricks für mehr Gehalt. Ein Chef verrät, wie Sie Chefs überzeugen. Erschienen im Econ-Verlag (20 €uro).]]>

Gehaltserhöhung?

Nicht immer kann man den Arbeitgeber von einer Gehaltserhöhung überzeugen. Aber dennoch gibt es Wege, um von einem Netto-Gewinn zu profitieren. Psychologisch effektiver kann es beispielsweise sein, wenn Sie Ihren Chef nach Prämien oder Provisionen für außergewöhnliche Leistungen fragen. Wurde eine Gehaltserhöhung einmal abgelehnt, wird Ihr Chef diese Entscheidung in Zukunft sicherlich nicht umstoßen, da dies einem Gesichtsverlust gleichkommen würde. Dagegen liegen die Vorteile von Prämien auf der Hand. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie für den Arbeitgeber abgabefrei. Auch der Tauschgedanke, der hinter diesem Konzept steht, wird Ihren Chef überzeugen. Denn solche Zahlungsmodelle sind direkt an die Leistung des Arbeitnehmers gekoppelt, so dass sich für den Arbeitgeber nicht einfach die Kosten erhöhen, sondern er vielmehr in einen Mitarbeiter investiert. Auf diese Weise können beide Seiten eine einvernehmliche Lösung finden.]]>