Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, kurz GewSt, wird von den Kommunen auf den Ertrag eines Gewerbes erhoben. Rechtgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz. Die Versteuerung der Ertragskraft eines Gewerbebetriebes ist historisch begründet und existiert als solche nur in der Bundesrepublik. Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer eine maßgebliche Einnahmequelle zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben dar. Auch die Höhe der Gewerbesteuer wird in Abhängigkeit von bestimmten Faktoren von den Kommunen bestimmt. Somit bedeutet die Standortwahl für ein Unternehmen eine zentrale Entscheidung, da sie über die Höhe der Steuer mitentscheidet. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dazu zählen Unternehmer der Branchen Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie als auch Kapitalgesellschaften. Freiberufliche sowie andere, nach dem Einkommensteuergesetz nicht-.gewerblich Selbstständige sind von dieser Regelung ausgenommen. Natürliche Personen können einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro für sich gelten machen. Die Zahlung der Gewerbesteuer erfolgt pro Quartal als Vorauszahlung an das zuständige Finanzamt.]]>

Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch dokumentiert der Arbeitnehmer die zurück gelegte Fahrtstrecke mit einem Dienstwagen sowie den Anlass einer Fahrt. Belegt werden konkret Abfahrtsort, Ziel, Datum, Fahrer, Entfernung sowie Kilometerstand am Ende der Fahrt. Mehrere Reiseabschnitte können dabei zusammen gefasst werden. Das Fahrtenbuch unterliegt hierbei detaillierten formalen Anforderungen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. So sollte es in einer gebunden Form vorliegen, da eine Sammlung loser Blätter nicht genehmigt wird. Es sollte ordentlich und übersichtlich geführt werden, weil nachträgliche Eintragungen als unzulässig gelten. Insgesamt sollte also eine zeitnahe und fortlaufende Dokumentation angestrebt werden. Abkürzungen für häufig angefahrene Ziele sind zulässig, solange sie selbsterklärend sind oder in einer nebenstehenden Legende erläutert werden. Wird ein Dienstwagen neben betrieblichen auch zu privaten Zwecken genutzt, muss das Unternehmen zur Versteuerung des Dienstwagens einsehen können, zu welchem Anteil dies geschieht. Bei der alternativ möglichen 1% – Regelung wird eine monatliche Pauschale für die Privatnutzung des Dienstwagens angesetzt, wenn mindestens 50% der Fahrten aus dienstlichen Gründen erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass 1% des Brutto-Listenpreises des PKWs zur Versteuerung angesetzt wird. Wird der Dienstwagen jedoch zu deutlich mehr als 50% der Fahrten dienstlich genutzt oder war die Anschaffung des Neuwagens besonders kostenintensiv, kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs durchaus lohnen. ]]>

Einmalbezug

Unter Einmalbezügen versteht man einmalige, sporadische Zahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Erfolgsprämien.

 

Die Einmalbezüge zählen ebenfalls zu dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Die anfallende Lohnsteuer wird gesondert berechnet. Dafür wird zunächst die Lohnsteuer vom Jahresbruttogehalt ohne Einmalbezug berechnet. Im zweiten Schritt wird zu dem jährlichen Bruttoeinkommen der Einmalbezug addiert und von dieser Summe die Lohnsteuer berechnet. Anschließend ergibt die Differenz aus den beiden Beträgen die Versteuerung für den Einmalbezug.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die Betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Da der Arbeitnehmer in der Ansparphase von einer Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben profitiert, trifft dies auch auf die Einmalbezüge zu. Erst in der Auszahlphase ist das Einkommen zu einem geringeren Satz steuerpflichtig. Diese Lösung profitiert sich für zahlreiche Arbeitnehmer mehr, als die monatlichen Beiträge in die Private Rentenversicherung.

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