Abzug Bruttolohn

Der im Arbeitsvertrag genannte Bruttolohn entspricht nicht dem tatsächlichem Gehalt, das dem Arbeitnehmer am Monatsende ausgezahlt wird. Bruttolohn bezeichnet die Höhe des Einkommens und zwar vor Abzug aller anfallenden Steuern und Versicherungen.

Diese Abgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und werden direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Abgezogen vom Bruttolohn werden die Lohnsteuer, inklusive der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, sowie die Sozialabgaben.

Berechnung der Abzüge:
Die Lohnsteuer richtet sich nach der eingetragenen Steuerklasse. Das umfangreiche deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus der Gesetzliche Rentenversicherung, für die 19,9% des Bruttogehalts veranschlagt werden, der Arbeitslosenversicherung, deren Beiträge sich derzeit auf 2,8% belaufen, der Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung, die mit weiteren 1,95% auf das Einkommen schlägt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung kommt der Arbeitnehmer mit einem seit Januar 2009 einheitlichen Beitragssatz von 15,5% auf. Die Kirchensteuer macht je nach Bundesland 9-10% aus, während der Solidaritätszuschlag mit 5,5% berücksichtigt werden muss.

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Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bezeichnet die Abgaben, die ab dem 01.01.2009 für Kapitaleinkünfte entrichtet werden müssen.

Betroffen sind also diejenigen, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Fonds oder Dividenden profitieren. Neu ist, dass für die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Steuersatz ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben wird. Inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist demnach mit einem Satz von etwa 28% zu rechnen.

Die Abgeltungssteuer zählt zu den so genannten Quellensteuern. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter leiten.

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Abgabenrechner

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland unterliegt der allgemeinen Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass Abgaben an den Staat geleistet werden müssen. Diese werden monatlich direkt durch den Arbeitgeber abgeführt, während am Jahresende in der so genannten Jahressteuererklärung besondere Ausgaben berücksichtigt werden können.

Wie hoch die steuerlichen Belastungen im Einzelfall ausfallen, ist pauschal nicht zu beantworten. Deshalb ist ein Blick auf den kostenlosen Gehaltsrechner (Abgabenrechner) für viele Arbeitnehmer sehr aufschlussreich. Durch die Eingabe von Eckdaten wie Familienstand, Bundesland und die Angabe der jeweiligen Lohnsteuerklasse erhalten Sie einen ersten Überblick über die anfallenden Abgaben.

Selbstverständlich werden die Angaben vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt. Wenngleich diese Informationen keinesfalls den endgültigen Bescheid durch das Finanzamt ersetzen, können diese Informationen sehr hilfreich sein, um mögliche unliebsame Überraschungen vorweg zu nehmen.

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Abgaben

In einem Arbeitsvertrag wird der Verdienst des Arbeitnehmers stets in Brutto angegeben. Das Nettogehalt ist somit der Betrag, den der Arbeitnehmer nach Abzug aller Abgaben auf sein Konto überwiesen bekommt. Diese Abgaben werden auch Lohnnebenkosten genannt. Sie werden direkt durch den Arbeitgeber abgeführt.

Die Abgaben ergeben sich aus den Steuern und Sozialabgaben sowie möglicherweise anfallenden freiwilligen Versicherungen bzw. den Beiträgen einer Privaten Krankenversicherung. Diese letztgenannten Abgaben sind allein durch den Arbeitnehmer zu begleichen. Zu den versicherungspflichtigen Sozialabgaben zählen die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Während die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig aufgeteilt sind, fallen die restlichen Beiträge für den Arbeitnehmer etwas höher aus. Die Höhe der zu leistenden Steuern wird durch die Zugehörigkeit der Steuerklasse festgelegt. Insgesamt betragen die Lohnnebenkosten knapp 40% des Bruttogehalts.

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Abfindung

Abfindung nennt man die einmalige Zahlung einer bestimmten Geldsumme, die als Folge einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, beispielsweise bedingt durch Rationalisierung, seitens des Arbeitgebers geleistet wird. Diese Geldleistung bewirkt die Abgeltung aller Rechtsansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Somit kann die Abfindung als finanzieller Schadensersatz angesehen werden. Für Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere dann solche Ansprüche, wenn der zu Grunde liegende Sozialplan oder Tarifvertrag entsprechende Leistungen vorsieht. Andernfalls ist eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber notwendig.

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der ausgeübten Tätigkeit.

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