Abfindung

Abfindung nennt man die einmalige Zahlung einer bestimmten Geldsumme, die als Folge einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, beispielsweise bedingt durch Rationalisierung, seitens des Arbeitgebers geleistet wird. Diese Geldleistung bewirkt die Abgeltung aller Rechtsansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Somit kann die Abfindung als finanzieller Schadensersatz angesehen werden. Für Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere dann solche Ansprüche, wenn der zu Grunde liegende Sozialplan oder Tarifvertrag entsprechende Leistungen vorsieht. Andernfalls ist eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber notwendig.

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der ausgeübten Tätigkeit.

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