Abzug Bruttolohn

Der im Arbeitsvertrag genannte Bruttolohn entspricht nicht dem tatsächlichem Gehalt, das dem Arbeitnehmer am Monatsende ausgezahlt wird. Bruttolohn bezeichnet die Höhe des Einkommens und zwar vor Abzug aller anfallenden Steuern und Versicherungen.

Diese Abgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und werden direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Abgezogen vom Bruttolohn werden die Lohnsteuer, inklusive der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, sowie die Sozialabgaben.

Berechnung der Abzüge:
Die Lohnsteuer richtet sich nach der eingetragenen Steuerklasse. Das umfangreiche deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus der Gesetzliche Rentenversicherung, für die 19,9% des Bruttogehalts veranschlagt werden, der Arbeitslosenversicherung, deren Beiträge sich derzeit auf 2,8% belaufen, der Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung, die mit weiteren 1,95% auf das Einkommen schlägt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung kommt der Arbeitnehmer mit einem seit Januar 2009 einheitlichen Beitragssatz von 15,5% auf. Die Kirchensteuer macht je nach Bundesland 9-10% aus, während der Solidaritätszuschlag mit 5,5% berücksichtigt werden muss.

]]>

2 Gedanken zu „Abzug Bruttolohn“

  1. Pingback: Brutto - Wissen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert