Rentenversicherung

In Deutschland wird zwischen der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden. Alle diese Rentenversicherungen sind Altersversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird während des Arbeitsverhältnisses zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie ist verpflichtend, freigestellt sind aber z.B. Beamte und Richter. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Versicherungsanstalten, z.B. die Versicherungsanstalt für Angestellte, die Deutsche Rentenversicherung oder die Alterskassen für die Altersversicherung für Landwirte. Die betriebliche Altersvorsorge wird z.B. durch eine Zusatzrente gezahlt, wohingegen die private Rentenversicherung als kapitaldeckende private Altersvorsorge im Zuge der Rentenreform eingeführt wurde. Private Rentenversicherungen bestehen aus einer privaten Sparleistung und einer staatlichen Zulage. Da private Rentenversicherungen umgangssprachlich Riester-Rente genannt werden, finden sich weitere Informationen unter dem Begriff Riester-Rente. ]]>

Rentenfonds

Rentenfonds sind Investmentfonds. Bei Rentenfonds unterscheidet man zwischen Investmentfonds für festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen oder Bundesschatzbriefe), Pensionsfonds und Investmentfonds in der privaten Altersvorsorge. Werden in Rentenfonds festverzinsliche Wertpapiere investiert, heißt das, dass der Wertzuwachs durch Zinszahlungen und den Handel mit Wertpapieren erzielt wird. Aus diesem Grund profitieren Rentenfonds von sinkenden Zinsen, denn in diesem Fall steigt der Wert der gehaltenen Wertpapiere. Steigen die Zinsen, ist es für Rentenfonds dagegen schwer, eine positive Rendite zu erzielen. Investmentfonds, die speziell der Altersvorsorge dienen, werden Altersvorsorge-Sondervermögen genannt. Auch Pensionsfonds sind ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, genau wie die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Mit dem Rentenfonds kann der Versicherungsnehmer entscheiden, in welchen Investmentfond er investieren will. Investiert er direkt, kann er Bearbeitungsgebühren einer fondsgebundenen Rentenversicherung einsparen. ]]>

Rente

Rente bezeichnet sowohl eine Zeit als auch eine Versorgungsleistung. Rente bezeichnet die Zeit, in der eine Person ihr aktives Berufsleben verlässt. In der Regel geschieht dies mit Erreichung eines bestimmten Alters. Ab dieser Zeit beziehen die ehemaligen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Rente und also eine Versorgungsleistung. Sie erhalten die Leistungen entweder durch die gesetzliche, die private Rentenversicherung oder/und die betriebliche Altersvorsorge. Renten werden steuerlich als sonstige Bezüge erfasst. Dazu wird zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterschieden. Zeitrenten sind nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig, sondern enden nach Ablauf einer bestimmten Frist. Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die einer Person auf Lebenszeit ausgezahlt werden. ]]>

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen sind Lebensversicherungen. Sie versichern den Versicherungsnehmer allerdings nicht auf den Todesfall, sondern auf das (wirtschaftliche) Risiko eines langen Lebens. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden: Zum einen gibt es die Versicherung, bei der die Rente sofort bei Vertragsabschluss oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode geleistet wird. Zum anderen besteht die aufgeschobene Rentenversicherung, deren Zahlungen erst nach einer vereinbarten Zeit beginnen. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern über eine Direktzusage eine betriebliche Altersvorsorge oder, z.B. über Pensionskassen oder Pensionsfonds, andere Formen der Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen unterscheiden sich erheblich durch ihre Gebühren, so dass vor Versicherungsabschluss ein Vergleich unbedingt notwendig ist. ]]>