Hypothekendarlehen

Ein Hypothekendarlehen ist ein durch das Grundpfandrecht gesichertes Darlehen auf ein oder mehrere Immobilien. Meistens dienen Hypothekendarlehen der Finanzierung eines (Um-)Baus, einer Modernisierung oder des Erwerbs einer Immobilie und kommen in sehr vielen Fällen privater Immobilienfinanzierung zum Einsatz. Als Geber eines Darlehens für jede Art von Immobilie fungieren dabei Lebensversicherungen, Bausparkassen und Kreditinstitute. Darlehnsnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Vorteil eines Hypothekendarlehns setzt sich aus der erhöhten Sicherheit für den Darlehensgeber zusammen. Dadurch sind Hypothekendarlehn die günstigste Form der Darlehnsaufnahme. Ist der Darlehnsnehmer nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen des Darlehensvertrags nachzukommen, kann der Darlehnsgeber das Darlehen tilgen, indem er die Immobile z.B. zwangsverwaltet oder zwangsversteigert. Ein Nachteil des Hypothekendarlehens ist die Tatsache, dass die Immobile durch das Darlehen belastet ist und somit z.B. der Verkauf diese Immobile kompliziert wird, denn das Hypothekendarlehn kann dem neuen Eigentümer nicht einfach übergeben, sondern muss abgelöst werden. Dadurch entstehende zudem Kosten für Grundbuchänderungen und Notare. ]]>

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer bezeichnet die anfallende Steuer auf ein Erbe, also einen Vermögenserwerb von Todes wegen. Die Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Zu beachten ist, dass nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes versteuert wird, sondern bei dem tatsächlichen Erwerb des jeweiligen Erben anknüpft. Somit bestehen für verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Steuerfreibeträge. Seid dem 01.01.2009 traten zahlreiche Reformen der Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen von der Erbschaftssteuer sind das Barvermögen, Wertpapiere sowie vermietete Immobilien. Steuerfrei sind dagegen bis zu einem jeweils festgelegten Betrag Hausrat, Wäsche, Kleidung und bewegte Gegenstände. So werden die Freibeträge für nahe Angehörige angehoben. Hier profitieren insbesondere die Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den Reformen. Nach dem neuen Recht bleibt das selbstgenutzte Familienheim für den Ehepartner und die Kinder steuerfrei, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten werden. ]]>

Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung oder Versicherung an Eides Statt ist ein juristisches Phänomen. Bis 1970 wurde dieses Verfahren als Offenbarungseid bezeichnet. Derjenige, der die Eidesstattliche Versicherung abgibt, beteuert, dass die gemachte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Die Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung wird dadurch gestärkt, dass eine unwahre, unrichtige oder unvollständige Eidesstattliche Versicherung, d.h. im konkreten Fall Vermögensminderung oder Vermögenshinterziehung, eine Straftat darstellt und zwar unabhängig davon, ob diese Aussage beabsichtigt oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Falle einer Überschuldung kann eine Eidesstattliche Versicherung zur Offenlegung des Vermögens von den Gläubigern eingefordert werden. Dazu muss eine vorangegangene Pfändung ganz oder teilweise erfolglos verlaufen sein, eine Wohnungsdurchsuchung verweigert oder kein Zutritt zur Wohnung durch den Gerichtsvollzieher ermöglicht worden sein. Durch die Offenlegung des Vermögens erfahren die Gläubiger, wie die Vermögenssituation im Einzelfall aussieht. Gefragt wird nach einem Sparkonto, Bargeld, Immobilien, Kraftfahrzeug, Devisen, Wertpapieren und sonstige Wertegegenstände wie Schmuck, Computer usw. Auf diese Weise können Pfändungsmöglichkeiten ermittelt werden.

Die Eidesstattliche Versicherung kann über einen Löschungsantrag aus dem Schuldnerverzeichnis jederzeit gelöscht werden. Dennoch können die Daten in der Schufa-Auskunft weiterhin erhalten bleiben.

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Bausparvertrag

Der Bausparvertrag bietet dem Bausparer mehrere Vorteile: zunächst eine zinsstarke Geldanlage, die sich durch staatliche Zuschüsse auszeichnet und später eine zinsgünstige Baufinanzierung. So ist der Bausparvertrag eine interessante Anlage für all jene, die eine Immobilie erwerben möchten.

Der Abschluss eines Bausparvertrages ist bei der frei gewählten Bausparkasse bereits ab dem 16. Lebensjahr möglich. Dabei wird die Höhe des Bausparvertrags individuell festgesetzt. In der Ansparphase zahlt der Bausparer monatlich festgelegte Beiträge ein, bis 40% – 50% der festgelegten Summe erreicht sind. Anschließend ist es möglich, die restliche Summe als Darlehen aufzunehmen. Die Zinsen sind in dieser Rückzahlphase in der Regel vergleichsweise niedrig und bleiben dabei über die gesamte Laufzeit konstant, so dass Planungssicherheit bezüglich der eigenen Finanzen gewährt ist.

Jeder Bausparer, der eine geregelte Einkommensgrenze nicht überschreitet, kann eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie von 8,8% für sich geltend machen. Zudem kann der Bausparer in der Ansparphase von Vermögenswirksamen Leistungen von 9% profitieren, wenn er die Beiträge direkt von seinem Gehalt abbuchen lässt.

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