Ratenkredite

Ratenkredite sind Kredite, die von Privatpersonen z.B. für die Finanzierung eines Autos in Anspruch genommen werden. Sie sind daher auch als Anschaffungsdarlehen oder Konsumkredite bekannt. Nahezu alle Banken bieten Ratenkredite an und auch Versicherungsvertreter oder Händler bieten sie als Kreditvermittler an. In diesem Fall kann der Kredit direkt im Geschäft, beim Kauf aufgenommen werden. Doch obwohl der Ratenkredit ein Standardkredit ist, unterscheiden sich die Konditionen der Banken zum Teil erheblich, z.B. gibt es Unterschiede zwischen Direktbanken und Filialbanken. Daher ist vor der Kreditaufnahme ein Vergleich zwischen den Banken unbedingt zu empfehlen. Um eine leichtere Vergleichbarkeit möglich zu machen, muss im Kreditvertrag der Effektivzins angegeben sein. Banken vergeben Ratenkredite in einer Höhe zwischen 1000 Euro und 100.000 Euro mit einer maximalen Laufzeit von 96 Monaten. In der Regel können Ratenkredite als Blanko-Darlehen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Lohn- bzw. Gehaltsabtretungen als Sicherheit reichen. Ist die Bonität eines Kreditnehmers unzureichend, kann eine Bürgschaft als (zusätzliche) Sicherheit dienen. Kreditnehmer können den Ratenkredit sechs Monate nach Erhalt mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, die Bank darf allerdings Bearbeitungsgebühren berechnen. Auch die Bank hat ein Recht, den Kredit zu kündigen. Die Bank kann den Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil nicht gezahlt hat, wenn Ratenrückstände von mindestens zehn bzw. fünf Prozent vorliegen und die Bank zwei Mahnungen erlassen und mit Kreditkündigung gedroht hat. Die Bezeichnung Ratenkredit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Kredit in monatlichen Beträgen, also Raten, zurückgezahlt werden. Die monatlichen Raten setzen sich zusammen aus der Kredittilgung, aus Zinsen und möglichen Gebühren der kreditgebenden Bank. Normalerweise hat ein Ratenkredit einen Schufa-Eintrag zur Folge. ]]>

Privatkredite

Privatkredite werden nicht von gewerblich handelnden Kreditinstituten, sondern von Privatpersonen ausgegeben. Kreditgeber sind oft Verwandte, Darlehnsgeber können allerdings auch alle anderen Dritte sein. Grund, einen Privatkredit aufzunehmen, ist oft die Kreditablehnung durch eine Bank. Generell gelten bei Privatkrediten die gleichen Regeln wie bei Bankkrediten, die Schutzbestimmungen für Kreditnehmer entfallen jedoch. Zwar können Privatkredite formlos geschlossen werden, zu Sicherung der Rückforderungen empfiehlt es sich allerdings, schriftliche und juristisch korrekte Verträge abzuschließen. ]]>

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist auch unter den Bezeichnungen Verbraucherinsolvenzverfahren, Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs bekannt. Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz und damit der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson (auch Selbständige und Kleingewerbetreibende sind in dieser Bezeichnung mit eingeschlossen). Eine Privatinsolvenz wird also von Personen beantragt, die überschuldet sind und die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr erfüllen können. Das Verfahren einer Privatinsolvenz besteht aus verschiedenen Schritten: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gläubiger angestrebt werden. Ist dieser erfolgreich, entfallen alle weiteren Verfahrensschritte. Ist er es nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht das Privatinsolvenzverfahren schriftlich beantragen. Vorzulegen sind dabei der Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Informationen zur Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über die Gläubiger, die Gläubiger-Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan. Jetzt prüft das Gericht, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfolgreich sein kann. Als nächster Schritt kommt dann das vereinfachte Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Meist zielt das Privatinsolvenzverfahren auf eine Restschuldbefreiung, die sechs Jahre nach der Privatinsolvenz eintritt. Trotz dieser Befreiung gilt der ehemalige Schuldner durch einen Schufa-Eintrag weiterhin als nicht kreditwürdig. Beratungsstellen für Privatinsolvenzverfahren sind neben Rechtsanwaltskanzleien auch durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände getragene Schuldnerberatungsstellen.]]>

Liquidität

Liquidität bedeutet die Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten fristgerecht begleichen, also bezahlen zu können. Liquidität liegt dann vor, wenn die Zahlungssicherheit eines Unternehmens für mindestens einen Monat sicher ist. Auch Privatpersonen müssen mitunter Liquidität nachweisen, z.B. dann, wenn sie einen Kredit bei einer Bank aufnehmen wollen. Um Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können, müssen auch Banken liquide sein. Liquidität kann zum einen durch Kassenbestände, zum anderen aber auch durch Guthaben auf Konten, Schecks und Wertpapieren nachgewiesen werden. Auch Anlagegüter können als liquidierbar eingestuft werden, je nachdem wie schnell sie sich in Geld umwandeln lassen. ]]>

Insolvenzberater

Ein Insolvenzberater hilft Privatpersonen oder Unternehmen ihre Insolvenz abzuwickeln bzw. bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten eine Insolvenz abzuwenden und somit die Eröffnung eines Insolvenzantrags vor Gericht zu vermeiden. Droht eine Insolvenz, kann der Betroffene einen Insolvenzberater bei entsprechenden Schuldner- und Insolvenzberatungen finden. Der Insolvenzberater hilft dem potenziellen Schuldner, eine Insolvenz abzuwenden, indem er Einigungen mit den Gläubigern erzielt oder zu rettenden Maßnahmen raten kann. Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, muss Insolvenz angemeldet werden und das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, welcher das weitere Verfahren abwickelt, indem er z.B. die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Schuldners prüft und sich mit dem Gläubiger einigt. ]]>