Bestimmung des eigenen Marktwertes

Für die Gehaltsverhandlung ist es wichtig, seinen eigenen Marktwert zu kennen und sich nicht unter seinem Wert zu verkaufen. Gerade offensive Forderungen können einen Bewerber interessant machen und implizit auf weitere Jobangebote verweisen, während zu niedrige Gehaltsvorstellungen möglicherweise sogar Zweifel bei dem potentiellen Arbeitgeber wecken können. Sicherlich kann hier das Einkommen der Kollegen mit einer vergleichbaren Stellung sowie beruflichen Qualifikation als Maßstab dienen. In einigen Berufen spielen auch Headhunter eine entscheidene Rolle. Sie können vermitteln und dienen als Informationsquelle. Auch der Gehaltsvergleich von www.gehalt-tipps.de bietet einen bundesweit zuverlässigen Gehaltsspiegel. Allerdings sollte man sich nicht nach den Tarifen richten, da sie im Allgemeinen eher unterhalb des branchenüblichen Gehaltsspiegels ansetzen.]]>

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Die Unterscheidung zwischen den Begriffen Lohn und Gehalt ist eine historische, jedoch keine juristische. So differenzierte man zwischen dem Lohn eines Arbeiters und dem Gehalt eines Angestellten.


Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

— vor der juristischen Aufhebung 2003 — Lohn = Verdienst eines Arbeiters auf Arbeitszeitbasis (z.B. Stundenlohn) Gehalt = Verdienst eines Angestellten auf Festgehaltsbasis (z.B. mit einem Arbeitszeitkonto)


Während sich der Lohn eines Arbeiters nach der monatlichen Arbeitszeit, beispielsweise je nach Auftraglage richtet und der dementsprechend Schwankungen unterzogen ist (vgl. „Stundenlohn„), ist das Gehalt ein festes. So werden bei einem Angestellten die Überstunden nicht ausbezahlt, sondern auf einem Konto gutgeschrieben. Die Grundlage bilden allgemein die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, in denen auch detailliert Sonderregelungen aufgenommen werden. Allerdings wurde die juristische Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt 2003 aufgehoben, so dass auch bezüglich der Kranken- und Sozialversicherung nicht mehr zwischen den Termini unerschieden wird. Hinsichtlich der Gleichbehandlung aller beruflichen Schichten wird heute der umfassende Begriff Entgeld bevorzugt. ]]>

Senkung der Arbeitslosenversicherung

Bei der Lohnabrechnung gibt es seit dem 01. Januar 2008 Entlastungen für den Arbeitnehmer durch die positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Denn die Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2% auf 3,3%. Und weil die übrigen Beitragssätze stabil bleiben, zahlt der Arbeitgeber 0,5% mehr Lohn aus. Zu beachten sind darüber hinaus Abzüge vom Bruttoeinkommen in Höhe von 19,9% für die Rentenversicherung, sowie ein Beitrag von 1,7% für die Pflegeversicherung für Beschäftigte oder Selbstständige. Beamte profitieren, da sie den halben Beitragssatz von 0,85% zahlen. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung liegen in den alten Bundesländern bei etwa 14% und in den neuen Bundesländern bei etwa 13,5%, je nach Tarif der gewählten Krankenkasse. Bei Angestellten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Allerdings leisten die Arbeitnehmer im Gegensatz zu den Arbeitgebern einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9%. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der jeweilige Beitragsatz für die Pflegeversicherung zudem um 0,25%. Da Beamte von der Sozialversicherung befreit sind, zahlen sie nicht in die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung. Da die Bemessungsgrenzen angehoben wurden, sind diese Beiträge für einen höheren Teil des Einkommens zu berechnen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 43.200 €uro, von zuvor 42.750 €uro. Ein kinderloser Arbeitnehmer muss nun nicht maximal 320,60 €uro, sondern 324 €uro als Höchstsatz für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, während er jedoch von der Senkung des Beitrags für die Arbeitslosenversicherung auf 3,3% profitiert.]]>

Alles wird teurer?

Laut einer repräsentativen Studie des Deutschen Bauernverbandes verdienen die Arbeitnehmer heute ihre Lebensmittel schneller als vor 25 Jahren. Wenn der Bauernverband davon ausgeht, dass man für ein Päckchen Butter heute vier Minuten arbeite – anstatt 1983 21 Minuten – bleibt fraglich, welcher Stundenlohn als Grundlage dieser Diskussion angesetzt wird. Ein Beispiel: Kostet das Päckchen Butter beim Discounter 1 €uro, so ergibt sich ein brutto Minutenlohn von 25 Cent, bzw. ein brutto Stundenlohn von 15 €uro. Abzüglich diverser Abgaben bleiben etwa 9 €uro netto – der eben für den Wocheneinkauf bleibt. Festzuhalten blebt: Es ist fraglich, ob ein Stundenlohn von 9 Euro netto als Standard gesetzt werden darf und wie hoch der Netto-Stundenlohn betragen müsste, damit der Arbeitnehmer tatsächlich vier Minuten für seine Butter arbeitet. Insgesamt sollte der Arbeitnehmer solche eigennützigen Studien kritisch hinterfragen, denn schließlich weiß er am besten, „was hinten raus kommt“!]]>

Mehr Geld – motivierter an die Arbeit? Dies gilt nicht immer..

Ob ein höheres Gehalt mit einer höheren Arbeitsmotivation einhergeht, fragte sich eine Gruppe von Wissenschaftlern der Universität Bonn.

Sie fanden heraus, dass der Lohn nur dann für den Arbeitnehmer motivierend ist, wenn er gemessen an dem Einkommen der Kollegen höher ausfällt. Denn das Belohnungszentrums des menschlichen Gehirns arbeitet deutlich aktiver, wenn diese relative Summe der Entlohnung höher ausfällt, als das des Mitstreiters.

Somit gilt die These widerlegt, dass der Vergleich mit dem Kollegen keine Rolle für die Motivation spiele. Insbesondere der Mann freue sich über einen solchen Wettbewerb.

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