Spaß und Arbeit schließen sich für die meisten nicht aus

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Financial Times Deutschland gaben vier von fünf Befragten an, dass ihnen die Arbeit Freude bereite. Insgesamt liegt die Anzahl jener Arbeitnehmer, die keine oder kaum Freude an ihrer Arbeit empfinden bei 7% und somit auf einem recht geringem Niveau. Erstaunlich ist dieses Ergebnis hinsichtlich der Tatsache, dass immerhin fast jeder Zweite seine Arbeit als sehr stressig empfindet. Dies ist wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die vollbeschäftigten Arbeitnehmer unter Berücksichtung der Fahrtzeit etwa 9,5 Stunden bei der Arbeit verbringen und somit lediglich 2 Stunden pro Tag für die persönliche Freizeitgestaltung bleiben. Um sich zu entspannen, geben 60% an, zu lesen oder Musik zu hören. Auch das Abschalten vor dem Fernseher wird allgemein der sportlichen Betätigung vorgezogen. Auch die Überstunden sind von Bedeutung, wenn es um die Zufriedenheit im Beruf geht. Es lässt sich zusammenfassen, dass Vollbeschäftigte knapp 6 Stunden pro Woche an Überstunden aufbringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um einen Durchschnittswert handelt. So sei auf die extremen Positionen verwiesen; Selbstständige arbeiten bis zu 9 Stunden länger, während Beamte mit 2,7 Überstunden die Woche eher zu der Gruppe mit einem geringeren Anteil an Mehrarbeit zu zählen sind. Auffällig ist, dass die Überstunden bei jedem Fünften weder durch Lohn, noch durch das bekannte „Abfeiern“ ausgeglichen werden. Doch unabhängig von der Anzahl der Überstunden gibt jeder dritte Befragte an, dass der Stress nicht im Büro gelassen wird, sondern auch in das Privatleben hinein getragen wird. Quelle: http://www.ftd.de]]>

Zu viel Gehalt? Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag…

Allgemein gilt, dass eine einmalige falsche Gehaltsüberweisung dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden sollte, da sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber der Treue verpflichtet. Wer jedoch über mehrere Monate hinweg kontinuierlich zu viel Gehalt überwiesen bekommt, sollte seinen Arbeitsvertrag auf die so genannte Ausschlussklausel hin prüfen. In dieser wird die Ausschlussfrist festgelegt, in der der Arbeitnehmer das zu viel bezahlte Geld der Lohnabrechnung zurückfordern kann. Außerdem sei auf die Einrede der Entreicherung verwiesen. Hat der Arbeitnehmer das Geld bereits ausgegeben, kann die Erklärung geltend gemacht werden, dass er seine Ausgaben entsprechend angepasst habe und nun entreichert sei. So muss das Geld nicht zwingend zurück gezahlt werden.]]>

Mehr als Zahlenakrobatik

Seit etwa einem Jahr begeistert er immer mehr Zuschauer mittwochabends auf RTL zur besten Sendezeit von seiner Art, Menschen aus der Schuldenmisere zu helfen. „Peter Zwegat aus Berlin. Was kann ich für sie tun?“ – diese Begrüßung ist ebenso typisch, wie seine gelassene Bodenständigkeit, die das Menschliche nicht missen lässt.

Das Vorgehen des staatlichen Schuldnerberaters ist immer dasselbe: nachdem das Chaos der bezahlten und unbezahlten Rechnungen sortiert ist, werden die monatlichen Ausgaben akribisch genau auf der Flipchart festgehalten. Das Ergebnis ist oftmals ernüchternd, so dass offen und ehrlich über realistische Einsparungen diskutiert werden muss, wobei hin und wieder auch Tränen vergossen werden. Hier zeigt sich, dass unter der korrekten Kleidung des Experten, die immer auch die eines strengen Lateinlehrers erinnert, ein mildes und fürsorgendes Herz verborgen ist, das nicht nur die Betroffenen begeistert. Auch wenn es im Folgenden darum geht, bei den Gläubigern vorzusprechen, offenbart sich neben dem Zwegatschen Verhandlungsgeschick eine überaus charmante und freundliche Offensive. So schafft es Herr Zwegat mit viel Geduld sowie einer faszinierenden Mischung aus Strenge und Milde, in jedem Fall jedoch völlig authentisch, einen Weg aus dem Schuldenberg zu bahnen.

Doch wer ist der Mann, der dem Sender Rekordquoten bis zu 5 Millionen garantiert? Am 22.02.1950 wurde er in Ost-Berlin geboren und lebt auch jetzt noch mit seiner Lebensgefährtin, die in der Erwachsenenbildung tätig ist, in Charlottenburg. Eigentlich wollte er zur Polizei, wurde aufgrund seiner Sehschwäche jedoch abgelehnt. So machte er zunächst eine Ausbildung zum Verwaltungsbeamten und nahm anschließend das Studium der Sozialpädagogik auf. Nach dem erfolgreichen Abschluss arbeitete Herr Zewgat schließlich in der staatlichen finanzierten Schuldnerberatung. Das war vor über dreißig Jahren, bis er sich als Chef selbst beurlaubte und vor die Kamera wechselte. Nun arbeitet noch einen Tag in der Woche als kostenloser Schuldnerberater, während er die übrigen vier Arbeitstage sowie jeden zweiten Samstag Schuldner für RTL in ganz Deutschland besucht. So arbeitet er an bis zu sechs Fällen gleichzeitig, da sich die Lösung der Fälle über mehrere Monate erstreckt.

Das Thema ist nicht nur brisant, sondern höchst aktuell. Man geht davon aus, dass etwa jeder Zehnte verschuldet ist, in manchen Großstädten spricht man sogar von 15%. Dass die Verschuldung durch alle gesellschaftlichen Schichten reicht, zeigt Peter Zwegat. Ebenso dass neben der Arbeitslosigkeit auch Krankheit und Trennung in den vermeintlich unüberwindbaren Schuldenberg führen können. Zwegat betont, dass es keinesfalls darum gehe, die Betroffenen öffentlich vorzuführen. Vielmehr leiste er Aufklärungsarbeit, denn es sei keine Schmach, die kostenlose und gleichwohl seriöse Hilfe staatlicher Einrichtungen anzunehmen, um die Schulden zu bekämpfen. Solange erhoffen sich die Zuschauer – verschuldet und unverschuldet – Rat und Hilfe am Mittwochabend.

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"Working Poor"?! – Grüne fordern Mindestlohn!

Birgit Schatz, die Nationalratsabgeordnete der Grünen in Salzburg , fordert hinsichtlich der unzulänglichen Bezahlung die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns. Sie verweist auf zahlreiche ArbeitnehmerInnen, die zu gering entlohnt werden. So zeichnet sich in den letzten dreißig Jahren europaweit der Trend aus, dass trotz einer bestehenden Erwerbstätigkeit die definierte Armutsgrenze nicht oder kaum erreicht wird, so dass der Lohn keinesfalls als gerecht bezeichnet werden kann. Ingesamt beurteilen die Grünen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht als eine reine Lohnfrage, sondern im wesentlichen als ein zentrales Mittel zur Bekämpfung der Armut. Denkbar sei ein Mindestlohn von etwa 7 Euro brutto/Stunde, bei 40 Wochenstunden entspräche dies einem Bruttoeinkommen von 1232 Euro, netto etwa 980 Euro.]]>