Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen gemeint. Anspruch auf Pflegegeld besteht bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zahlung von Pflegegeld ist an Pflegestufen gebunden. In Deutschland gibt es drei Pflegestufen, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. den Sozialmedizinischen Dienst festgestellt werden. Das Pflegegeld wird sowohl bei der häuslichen Pflege, bei der Pflege durch Angehörige als auch bei der Pflege in einem Heim gezahlt. Umstritten ist, ob die Höhe des Pflegegelds die entstehenden Kosten in jedem Fall decken kann. Zur sicheren Abdeckung von später entstehenden Kosten, werden auch private Pflegeversicherungen abgeschlossen. Wenn ein Steuerpflichtiger einen nahen Angehörigen pflegt und dafür bezahlt wird, sind seine Einnahmen in der Regel steuerfrei. Pflegt der Steuerpflichtige eine Person, mit der er in keinem Verwandtschaftsverhältnis steht, sind die Einkünfte steuerpflichtig. ]]>

Pfändung

Pfändungen sind Formen von Zwangsvollstreckungen und basieren in Deutschland auf der Zivilprozessordnung. Eine Pfändung beschreibt die Beschlagnahme von beweglichem Vermögen, um die Gläubiger eines Schuldners zu bezahlen. Ein Gläubiger stellt einen Antrag auf Pfändung, wenn der Schuldner seine Forderungen nicht mehr begleichen kann. Eine Pfändung darf dabei nur so weit ausgedehnt werden, bis die offenstehenden Geldbeträge und die Kosten der Vollstreckung gedeckt sind. Sie wird nicht angewendet, wenn zu erwarten ist, dass die pfändbaren Gegenstände über die Kosten der Vollstreckung nicht hinausgehen. Die Körperschaft, die die Pfändung ausübt, erwirbt sich das Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen. Eine Pfändung gestaltet sich so, dass der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollziehungsbeamte die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Als pfändbare Gegenstände gelten alle Gegenstände, die nicht lebensnotwendig sind, wobei einfacher Hausrat oder Arbeitsgeräte von der Pfändung ausgeschlossen sind. Entweder entfernt der Gerichtsvollzieher die pfändbaren Gegenstände aus dem Haus oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel. Auch das Bargeld eines Schuldners kann verpfändet werden. Ebenso ist Lohn pfändbar, wobei der Schuldner immer ein Teil seines monatlichen Nettolohns behalten darf und z.B. Urlaubsgeld von einer Pfändung ausgeschlossen ist. Verpfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert, der Erlös der Versteigerung geht an den Gläubiger. Sind die Ansprüche des Gläubigers gedeckt und ist noch Geld von der Versteigerung übrig, geht dieses Geld an den Schuldner. Gegen eine Pfändung kann der Schuldner mit einer Vollstreckungserinnerung oder einer Vollstreckungsgegenklage gesetzlich vorgehen.]]>