Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in seiner Gesamtheit das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen sind sehr umfangreich und beziehen sich auf den Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Folge eines Arbeitsunfalls usw. Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitsschutzrecht. Auf Grund der Komplexität der Vorschriften sind sie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nur schwer zu durchschauen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht bis heute kein eigenständiges Rechtsfach ist, sondern in das Privat- und Strafrecht eingebunden ist.

Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem individuellen Arbeitsrecht, das sich auf Individualpersonen, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bezieht, sowie dem kollektiven Arbeitsrecht, das sich auf Vertreterorgane von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) bezieht.

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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit bezeichnet die Möglichkeit, dass ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand kehren können. Diese Regelung wurde 1996 eingeführt, um jüngeren Arbeitnehmern oder Langzeitarbeitslosen den Weg in das Berufsleben zu ermöglichen.

Das Arbeitsmodell sah ursprünglich eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte ab dem 55. Lebensjahr vor. Von einer Neuerung der Gesetzeslage profitieren heute zahlreiche Arbeitnehmer. Sie nutzen die Möglichkeit, zunächst die ursprüngliche Arbeitszeit beizubehalten und ihre Arbeitsstunden zu blocken, um in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit die gänzliche Freistellung in Anspruch zu nehmen. Das Modell der Altersteilzeit wird staatlich gefördert.

Konkret bedeutet dies, dass das Gehalt in der Altersteilzeit um 20% erhöht wird. Unter Berücksichtigung der Abzüge kann der Arbeitnehmer mit einem Einkommen rechnen, das etwa 85% des ursprünglichen Nettoeinkommens entspricht.

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Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit? kurzarbeitKurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit.

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Kurzlohn, bzw. konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit gewährt. Dies ist der Fall, wenn sich die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit vorübergehend auf Grund der wirtschaftlichen Lage oder einem unabwendbaren Ereignis unvermeidbar verkürzt. Kurzlohn wird nur dann gezahlt, wenn für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer über einen Monat hinweg mehr als 10% der Arbeitszeit ausfallen und sie somit von einem Entgeldausfall von mehr als 10% des Bruttolohns betroffen sind. Mit Inkrafttreten der Rechtverordnung vom 26.11.2008 wurde die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit Gehalt) für das laufende Jahr 2009 auf Grund der Finanzkrise von den regulären 6 Monaten auf 18 Monate verlängert. Setzt also ein Betrieb im Jahr 2009 Kurzarbeit an, kann die maximale 18 monatige Regelungsfrist voll ausgeschöpft werden. Die Höhe des Kurzarbeiter Gehaltes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen sowie dem Familienstand. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60%, Arbeitnehmer mit Kindern 67% der Nettoentgelddifferenz.]]>