Gehaltsvorstellung

Häufig wird von dem potentiellen Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass bereits im Bewerbungsschreiben die Gehaltsvorstellung klar formuliert wird. Diese Situation ist für den Arbeitnehmer nicht immer angenehm, da er sich nicht genau über seinen eigenen Marktwert bewusst ist und auch nicht durch eine zu hohe Gehaltsvorstellung unangenehm auffallen möchte. Dennoch gilt auch, wer zu niedrig pokert wird möglicherweise gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Um sich eine klare Gehaltsvorstellung machen zu können, kann bei tarifgebundenen Berufen ein Blick auf die Tariftabellen aufschlussreich sein. Die Gehälter sind in der Regel bekannt, so dass sich der Bewerber häufig intensiver mit der Höhe des Verhandlungsspielraums auseinander setzen sollte. Dieser liegt in der Regel zwischen 10-15% und bietet im persönlichen Gespräch die Gelegenheit zur Verhandlung. Bei Berufen, die nicht tarifgebunden, sondern frei verhandelbar sind, sollten sich Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber genau über die unteren und oberen Gehaltsgrenzen informieren. Dies ist häufig nicht ganz einfach, da die Gehaltsangaben von Kollegen oftmals wenig vertrauensvoll sind. Abhilfe kann der kostenlose Gehaltsvergleich von Gehalt-Tipps.de schaffen. Dennoch sollten persönliche Voraussetzungen wie Berufserfahrung oder besondere Kenntnisse in jedem Fall in die Entscheidung einbezogen werden. Die Gehaltsvorstellung wird als jährliches Bruttogehalt angegeben. Dies hat den Vorteil, dass Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, enthalten sind. Es ist auch üblich, das aktuelle Gehalt und das angestrebte Gehalt anzugeben, wobei bei einem Wechsel durchschnittlich von einer Gehaltserhöhung um 10% und bei einem Aufstieg von 20% ausgegangen werden kann. Seien Sie mutig und nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung mit dem Hinweis, dass diese in einem persönlichen Gespräch verhandelt werden kann. Andererseits lassen Sie ihrem zukünftigen Chef freie Hand und werden möglicherweise unter Wert bezahlt.]]>

Bewerbung

Mit der Bewerbung stellt man sich als potentieller Arbeitnehmer bei einem Betrieb vor. Da die Bewerbung als erste Arbeitsprobe des Schreibers gilt, sollten gewisse Formalitäten und Regeln unbedingt beachtet werden.

Die Inhalte einer Bewerbung bestehen in der Regel aus einem Anschreiben, einem (meist tabellarischem) Lebenslauf, einem ansprechenden Lichtbild sowie beglaubigte Arbeitszeugnisse in Form von Kopien. Manche Betriebe wünschen sich darüber hinaus ein Motivationsschreiben. Vollständigkeit und Rechtschreibung sind hierbei erste Auswahlkriterien für den Personalchef. Daneben nehmen Qualifikationen, Fachkenntnisse sowie ein lückenloser Lebenslauf einen zentralen Stellenwert ein.

Um von seinem persönlichen Interesse und seiner Motivation zu überzeugen, sollte der Bewerber unbedingt auf Musteranschreiben verzichten und individuell auf das Anforderungsprofil des möglichen Arbeitgebers eingehen. Erst so ist es möglich, sich von den zahlreichen Bewerbern positiv abzugrenzen.

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