Bewerbungskosten

Bewerbungen und Bewerbungsschreiben sind häufig mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bei dem Kauf von Briefpapier und -umschlägen, speziellen Bewerbungsmappen, Porto, Kopien und Lichtbildern kommen einige Posten zusammen.

Die Erstattung von Bewerbungskosten ist durch das Finanzamt oder Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich möglich, wenn der Bewerber arbeitssuchend gemeldet ist. Nach der Vorlage entsprechender Nachweise werden pauschal 5 Euro pro versendetes Bewerbungsschreiben erstattet, wobei die Höhe auf 260 Euro im Jahr begrenzt wird.

Darüber hinaus sind die Bewerbungskosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung absetzbar. Hierzu zählen auch Fahrtkosten sowie möglicherweise anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Es ist deshalb notwendig, die entsprechenden Einzelnachweise mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt vorzulegen.

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Bewerbung

Mit der Bewerbung stellt man sich als potentieller Arbeitnehmer bei einem Betrieb vor. Da die Bewerbung als erste Arbeitsprobe des Schreibers gilt, sollten gewisse Formalitäten und Regeln unbedingt beachtet werden.

Die Inhalte einer Bewerbung bestehen in der Regel aus einem Anschreiben, einem (meist tabellarischem) Lebenslauf, einem ansprechenden Lichtbild sowie beglaubigte Arbeitszeugnisse in Form von Kopien. Manche Betriebe wünschen sich darüber hinaus ein Motivationsschreiben. Vollständigkeit und Rechtschreibung sind hierbei erste Auswahlkriterien für den Personalchef. Daneben nehmen Qualifikationen, Fachkenntnisse sowie ein lückenloser Lebenslauf einen zentralen Stellenwert ein.

Um von seinem persönlichen Interesse und seiner Motivation zu überzeugen, sollte der Bewerber unbedingt auf Musteranschreiben verzichten und individuell auf das Anforderungsprofil des möglichen Arbeitgebers eingehen. Erst so ist es möglich, sich von den zahlreichen Bewerbern positiv abzugrenzen.

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