Vermögensverwalter

Vermögensverwalter erbringen eine Finanzdienstleistung. Anders als Vermögensberater sind sie nicht nur beratend tätig, sondern führen auch eigenständige Anlageentscheidungen durch. Vermögensverwalter verwalten sowohl privates als auch institutionelles Vermögen im In- und Ausland. Das Vermögen setzt sich meist aus unterschiedlichen Anlagen zusammen, z.B. Aktien, Immobilien, Renten oder Liquidität. Ziel jeder Vermögensverwaltung ist die Optimierung des einzelnen Vermögensportfolios. Privatpersonen stehen Vermögensberater zumeist durch Geschäftsbanken zur Seite. Dieser pflegt und optimiert die Anlagen im Sinne des Geschäftskunden. Eine Gefahr besteht hier im Interessenkonflikt, da die Bank nicht nur mit den Finanzprodukten für den Kunden, sondern zugleich mit der Vermögensverwaltung verdient. Eine Lösung bieten in diesem Fall unabhängige Vermögensverwalter. Sehr vermögende Personen engagieren auch einen privaten Vermögensverwalter, wenn die Pflege des Vermögens zu kompliziert wird oder zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Auch Unternehmen beschäftigen Vermögensberater. Diese sollen das gebundene Geschäftsvermögen optimieren und dadurch einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb sichern. Dazu wird der Vermögensverwalter entweder mit dem gegebenen Kapital oder nur mit einem möglichsten geringen Anteil des Kapitals eine hohe Wertsteigerung zu erreichen versuchen. Neben diesen Aufgaben haben Vermögensverwalter auch eine Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen, da sie dafür zu sorgen haben, dass Steuern, die sich aus den von ihnen verwalteten Mitteln ergeben, auch entrichtet werden.]]>

Kredit

Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Geld (seltener auch Sachen). Die häufigste Form des Kredits ist das Darlehn, d.h. eine vertraglich festgehaltene Überlassung von Geld. Will eine Person einen Kredit aufnehmen, kommen verschiedene Schritte zum Trage: Nach der Stellung des Kreditantrags wird die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit sowie die Bewertung der Kreditsicherheit geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, wird der Kreditvertrag abgeschlossen, die Kreditsicherheiten gestellt und schließlich der Kredit bereitgestellt, d.h. das Geld wird z.B. auf ein Girokonto überwiesen. Jeder Kreditnehmer verpflichtet sich, den geliehenen Betrag einschließlich der Zinsen bis zu einem gewissen Zeitpunkt zurückzuzahlen. Daher muss ein Kredit auch immer durch Sicherheiten, z.B. Bürgschaften oder Grundpfandrechte, abgesichert sein. Sie garantieren die Zinsen und Tilgungen für den Kreditgeber. Der Zinssatz ist abhängig von dem gewährten Kredit und richtet sich nach der Laufzeit und der Zinsbindungsfrist. Bei einem Kredit können zudem Nebenkosten auftreten, etwa durch Bearbeitungsgebühren, eine Restschuldenversicherung oder Kreditprovision. Es wird unterschieden zwischen Krediten für Privatpersonen und Krediten für Geschäftspersonen. Kredite für Privatpersonen sind z.B. Anschaffungskredite, Baufinanzierungen, Verfügungskredite oder Wertpapierkredite. Geschäftskunden nehmen z.B. Investitionskredite, Schuldscheindarlehn oder Kredite zur Finanzierung von Waren auf. Auch an Kommunen, an Ländern und Staaten, also an öffentliche Stellen, werden Kredite vergeben. In der Regel werden Kredite durch Kreditinstitute vergeben. Zumeist handelt es sich dabei um Universalbanken, Spezialbanken, Hypothekenbanken oder Bausparkassen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Lebensversicherungsgesellschaften oder bestimmte Landesförderungsinstitutionen sind Kreditgeber. Mit einem Kreditrechner können Sie die verschiedenen Dienstleister vergleichen.


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