Viele Schüler und Schülerinnen möchten ihr Taschengeld durch gelegentliche Jobs aufbessern. Besonders beliebt sind Ferienjobs wie in den langen Sommerferien. Da zu dieser Zeit keine schulischen Verpflichtungen bestehen ist es möglich, mehrere Wochen am Stück in einem Betrieb zu arbeiten. Neben einer finanziellen Entlohnung profitieren viele Jugendliche von der Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Wenngleich die ausgeübte Tätigkeit in der Regel weniger anspruchsvoll ist, übernimmt der Jugendliche Verantwortung und kann einen Einblick in den Berufsalltag erhalten. Regelungen durch den Jugendschutz Genaue Regelungen zur Arbeitszeit und zum Umfang der Tätigkeit sind gesetzlich im Jugendschutzgesetz verankert. Sowohl Arbeitgeber, als auch Eltern und Schüler sind angehalten, sich diesbezüglich genau zu informieren. Frühzeitige schwere körperliche Belastungen sollen so vermieden werden, so dass die Heranwachsenden vor gesundheitlichen, körperlichen uns seelischen Schäden geschützt werden. Erst mit dem 15. Lebensjahr ist die Aufnahme einer Beschäftigung gesetzlich erlaubt. Bei einem Ferienjob handelt es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Bis zur Vollendung der Schulpflicht gilt, dass der Ferienjob auf maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt wird. Dabei wird von einer 5-Tage-Woche ausgegangen, so dass man rechnerisch an 20 Tagen einem Ferienjob nachgehen darf. Die maximale Arbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren liegt bei 8 Stunden pro Tag, bzw. 40 Stunden pro Woche. Hierbei gilt, dass die Arbeitszeit zwischen 6.00h und 20.00h liegen sollte. Allerding gelten für bestimmte Branchen wie Gastronomie oder Landwirtschaft entsprechende Ausnahmen. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen laut Gesetz 12 Stunden Freizeit zur Erholung liegen. Des Weiteren gilt, dass Arbeit am Wochenende sowie an Feiertagen allgemein nicht zulässig ist, wobei auch hier für bestimmte Branchen, wie Gastronomie und in der Pflege, Ausnahmeregelungen existieren. So müssen mindestens zwei Wochenenden im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Während eines Ferienjobs sind die Schülerinnen und Schüler über den Betrieb unfallversichert. Das bedeutet, dass im Falle eines Arbeitsunfalls während der Arbeitszeit sowie auf den Arbeitswegen die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Schadensregulierung aufkommt. Dies gilt für Mini-Jobs als auch für Ferienjobs, die über die Lohnsteuerkarte abgewickelt werden. Es fallen hierbei keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Wie viel Geld darf man verdienen? Natürlich darf man so viel Geld verdienen, wie man kann. Dennoch sollte man auf die gesetzlichen Grenzen bezüglich des Einkommenssteuerfreibetrags, des Kindergeldes und des Bafögs beachten, da man sonst Steuern nachzahlen oder erhaltene Beträge zurückzahlen muss. Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt bei 7.664 Euro jährlich. Das Kindergeld wird gezahlt, solange das Einkommen des Kindes die Grenze von 8.600 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Verdient das Kind mehr, müssen zu viel gezahlte Gelder zurück erstattet werden. Für Studenten die Bafög beziehen gilt, dass sie nicht mehr als 4.206 Euro pro Kalenderjahr verdienen dürfen, da sonst der Bafög-Anspruch erlischt. ]]>
Ferienjob
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im August diesen Jahres habe ich einen Ferienjob in einem Verlag gemacht, da ich keinen Schülerbescheinigung von meiner Schule bekam, und ich jetzt inzwischen 18 bin und die Lohnsteuerklasse 6 beim Ferienjob ab gab möchte ich jetzt gerne wissen, ob ich jetzt viele Steuern zahlen muss?