Berufsbild Gesundheits- und Krankenpflegerin
Die Berufsbezeichnung Gesundheit- und Krankenpflegerin existiert seit 2004 und hat die Bezeichnung Krankenschwester, Pflegefachkraft und Krankenpflegerin abgelöst. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen arbeiten in Allgemein- und Fachkrankenhäusern, Facharztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheimen, Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, in Hospizen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege und bei ambulanten sozialen Diensten.
Ihre Tätigkeiten umfassen die Pflege, Versorgung, Betreuung, Beratung, Beobachtung, Diagnose und Therapie von kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen. Sie assistieren ÄrztInnen bei Untersuchungen und Behandlungen von PatientInnen, führen eigenständig medizinische Maßnahmen durch und dokumentieren und evaluieren den gesamten pflegerischen Prozess. Sie verrichten neben pflegerischen Tätigkeiten auch präventive, palliative, kurative und rehabilitative Maßnahmen. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sind sowohl in der stationären Pflege in allen Fachrichtungen eingesetzt als auch in der ambulanten Pflege und fungieren als Bindeglied zwischen PatientInnen, ÄrztInnen, TherapeutInnen und Angehörigen.
Die Tätigkeitsfelder von Kranken- und Gesundheitspflegerinnen erfordern unterschiedlichste Voraussetzungen. Neben medizinischer und pflegerischer Theorie und Praxis sowie allen relevanten rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Themen, sollten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Kenntnisse von pflegedienstbezogenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Interesse an der Bedienung von medizinisch-technischen Geräten nachweisen. Als typischer Teamberuf und organisiert im Schichtdienst, wird von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen außerdem ein besonderes Maß an Teamfähigkeit sowie eine hohe psychische und physische Belastbarkeit erwartet.
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegerin
Voraussetzung für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist mindestens die Mittlere Reife. Interessenten mit einem Hauptschulabschluss können sich bewerben, wenn sie zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe nachweisen. Die Bewerbung wird an entsprechende Berufsfachschulen gerichtet. Die fachliche und persönliche Eignung einer Bewerberin wird durch die eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie mündliche Gespräche geprüft. Einige Ausbildungsstätten führen darüber hinaus schriftliche Aufnahmetests durch.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin dauert drei Jahre. Sie ist dual organisiert, theoretische Blöcke in der Schule wechseln sich mit praktischen Phasen in der stationären und ambulanten Pflege ab. Inhalte der Ausbildung sind neben der Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen, die einzelnen medizinischen Fachgebiete, Diagnostik und Therapie, Naturwissenschaften und Medizin sowie pflegerelevante Kenntnisse von Geistes- und Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft und Politik. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form abgeschlossen.
Weiterbildung Gesundheits- und Krankenpflegerin
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen können sich vielfältig weiterbilden. Diese Weiterbildungen oder Fachweiterbildungen enden immer mit einer neuen oder erweiterten Berufsbezeichnung. So können sich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beispielsweise als Sonderfachkräfte in allen medizinischen Fachrichtungen weiterbilden lassen, etwa Anästhesie, Onkologie, Geriatrie oder Psychiatrie. Außerdem können sie an entsprechenden Fachschulen eine Weiterbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen bzw. im Sozialwesen absolvieren oder sich als Fachwirtinnen für Alten- und Krankenpflege sowie als Fachwirtinnen im Sozial- und Gesundheitswesen qualifizieren. Thematisch verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten im Hochschulwesen bietet ein Studium der Pflegewissenschaften, Gesundheits- und Medizininformatik, Pflegepädagogik, Medizin oder Sonder- und Sozialpädagogik.]]>