Kilometergeld

Beim Kilometergeld handelt es sich um eine Pauschalabgeltung für Fahrzeugkosten, die einem Arbeitnehmer bei Dienstreisen, Einsatzwechsel oder doppelter Haushaltsführung entstehen. Dabei ist das Kilometergeld keine Pendlerpauschale, sondern vielmehr die Erstattung von Reisekosten. Diese können bei der Steuererklärung nicht mehr geltend gemacht werden. Angepasst an das aktuelle Preisniveau und die budgetären Möglichkeiten gelten die folgenden Kilometersätze je nach Fahrzeug: Fahrrad (0,05€), Moped oder Mofa (0,08€), Motorrad oder Motorroller (0,13€), Auto (0,30€). Um den Kilometersatz zu berechnen, können alle Kosten, die dem Unterhalt des Fahrzeugs dienen, angeführt werden, also Abschreibungen, Reparaturkosten, Versicherungskosten, Darlehnszinsen und Garagenmieten. Liegt das Kilometergeld unter den tatsächlichen Kosten, können die darüber hinaus gehenden Beträge als Werbungskosten geltend gemacht werden.]]>

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