Finanzamt

Als Finanzamt wird die örtliche Behörde der Finanzverwaltung bezeichnet, das dem jeweiligen Bundesland unterliegt. Zu den Aufgabenbereichen der Finanzbeamten zählt insbesondere die Verwaltung der Einkommensteuern, so dass sich auch der Begriff Steuerverwaltung durchgesetzt hat. Ausnahmen bilden Steuern, die durch die Gemeinden verwaltet werden, sowie Zölle und Verbrauchssteuern, für die der Bundeszollverwaltung unterliegen. Es bestehen Bemühungen, die Verwaltung zu automatisieren. Deutlich wird dies am Beispiel des ELSTER-Projekts, der Elektronischen Steuererklärung, wobei Tätigkeiten zunehmend über das Rechenzentrum abgewickelt werden sollen.]]>

Elektronische Steuererklärung

Die Elektronische Steuererklärung oder kurz Elster ermöglicht es allen Arbeitnehmern, Rentnern, Unternehmen und Arbeitgebern, ihre Steuererklärung via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dieses Steuerprogramm wurde von der deutschen Finanzverwaltung entwickelt und wird allen Interessenten kostenlos zur Verfügung gestellt. Möglich ist die Datenübermittlung der:

Die Nutzerzahlen verweisen auf die Akzeptanz des Projekts. 2008 reichten 8,2 Millionen steuerpflichtige Bürger die Einkommenssteuererklärung elektronisch via Elster ein.]]>