Finanzamt

Als Finanzamt wird die örtliche Behörde der Finanzverwaltung bezeichnet, das dem jeweiligen Bundesland unterliegt. Zu den Aufgabenbereichen der Finanzbeamten zählt insbesondere die Verwaltung der Einkommensteuern, so dass sich auch der Begriff Steuerverwaltung durchgesetzt hat. Ausnahmen bilden Steuern, die durch die Gemeinden verwaltet werden, sowie Zölle und Verbrauchssteuern, für die der Bundeszollverwaltung unterliegen. Es bestehen Bemühungen, die Verwaltung zu automatisieren. Deutlich wird dies am Beispiel des ELSTER-Projekts, der Elektronischen Steuererklärung, wobei Tätigkeiten zunehmend über das Rechenzentrum abgewickelt werden sollen.]]>