Arbeitslosengeld

Durch die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 wird nun zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterschieden.

Mit Arbeitslosengeld I ist das Arbeitslosengeld gemeint, das auch vor der Umstrukturierung so bezeichnet wurde. Das Arbeitslosengeld soll dem Arbeitslosen als Lohnersatz dienen und ihm eine angemessene Lebensführung ermöglichen.

Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich einen festgeschriebenen Prozentsatz in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, kann das Arbeitslosengeld auch von diesen Steuern finanziert werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies einen monatlichen Abschlag von derzeit 2,8 % des Bruttogehalts.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird bei den Arbeitsagenturen gestellt. Um jedoch Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Arbeitslose muss sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos, bzw. arbeitssuchend melden. Zudem muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein, d.h. der Betroffene muss mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestellt gewesen sein.

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