Arbeitsunfähigkeit / AU

Die Arbeitsunfähigkeit besteht dann wenn ein Arbeitnehmer als arbeitsunfähig erklärt wird und auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr seiner Beschäftigung nachkommen kann. Dies ist ebenso der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch einen Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitations-Aufenthalts nicht arbeitsfähig ist.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer durch ein ärztliches Attest, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei dem Arbeitgeber vorlegen. In dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit ruht die Dienstpflicht, während das Entgeld weiter gezahlt wird.

Es ist auffällig, dass in den letzten Jahren eine enorme Zunahme von Arbeitsunfähigkeitsfällen auf Grund von psychischer Belastung zu verzeichnen ist.

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