Gelber Schein

„Gelber Schein“ ist neben Krankschreibung eine weitere umgangssprachliche Bezeichnung für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also das Attest des behandelnden Arztes, auf dem der Name des Patienten sowie die festgestellte Erkrankung bescheinigt werden. Da dieses Attest gelb ist, hat sich die Bezeichnung „Gelber Schein“ eingebürgert. Sie befreit den Arbeitnehmer aufgrund der diagnostizierten Erkrankung über einen festgelegten Zeitraum von der Dienstpflicht. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diesen Beleg dem Arbeitgeber bis spätestens zum vierten Tag der Erkrankung vorzulegen, wobei abweichende Regelungen bestehen können. So verlangen manche Arbeitgeber bereits ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest. Die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich mit Beginn der Erkrankung gemeldet werden, da sonst der Anspruch auf die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall verloren gehen kann. Der Arbeitnehmer muss jedoch nur auf ausdrückliche Verordnung das Bett hüten. Wird die Heilung nicht verzögert oder gefährdet, ist auch das Einkaufen oder Spazierengehen erlaubt.]]>

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