Sozialabgaben

Geht man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, müssen Sozialabgaben geleistet werden. Diese setzten sich aus Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen. All diese Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Der Arbeitnehmer hat die Sozialabgaben nicht alleine zu tragen, sondern der Arbeitgeber übernimmt etwa die Hälfte der Beiträge. Sozialabgaben können sich senken lassen, indem man z.B. die Krankenkasse wechselt und eine Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen wählt. Die Sozialabgaben richten sich nach dem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt. Allerdings gilt hier eine Grenze der zu leistenden Beiträge. Hat jemand ein sehr hohes Gehalt, muss er Sozialabgaben nur bis zu einer bestimmten Grenze, der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen. Sie wird jährlich neu festgelegt und berechnet sich aus dem Durchschnitt des Bruttolohns der Sozialversicherten. Übt jemand einen Mini-Job aus, ist er von der Sozialversicherungspflicht befreit und leistet dementsprechend keine Sozialabgaben. Allerdings können sich auch Personen, die einem solchen 400-Euro-Job nachgehen, freiwillig sozialversichern. Anders als die Lohnsteuer, können die Sozialabgaben steuerlich nicht zurückerstattet werden.]]>