Fristlose Kündigung mit Arbeitsverbot – dennoch Lohn

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am 14.12.2007 entschieden, dass der Lohn auch dann weiterhin gezahlt werden muss, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach unberechtigter Kündigung nicht weiterarbeiten lässt. Auf die fristlose Kündigung folgte in dem Fall ein monatelanger Rechtsstreit, während dessen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hatte. Da sich der Mitarbeiter jedoch gegen die fristlose Kündigung wehrte, wurde ihm zu seinem Gunsten unterstellt, dass er durchaus arbeitswillig sei. Da der Arbeitgeber jedoch das Interesse an dessen Arbeitsleistung verloren hatte, hatte er die Kosten für die Lohnfortzahlung zu tragen.]]>

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